Das dänische Hundegesetz hat in den letzten Jahren für viel Gesprächsstoff gesorgt – jetzt wurde es neu verhandelt und die dänische Regierung hat einen ersten Entwurf für ein neues Hundegesetz vorgelegt. Was bleibt, ist die Rasseliste. Was ebenso bleibt, ist, dass bisswütige Hunde weiterhin eingeschläfert werden können. Was aber demnächst der Vergangenheit angehören soll, sind die willkürlichen Tötungen durch die Polizei – zukünftig soll ein Experte über das Schicksal des Menschen besten Freund entscheiden.
Bisher war es so, dass Hunde nach einem Biss automatisch getötet worden sind, wenn dem Opfer durch den Biss eine Wunde zugefügt wurde. Das Gesetz interpretierte eine Wunde dabei als alles, was sichtbar ist, unabhängig von der Größe und berücksichtigte auch nicht, ob der Biss auf eine natürliche Reaktion (z.B. aus Angst) oder auf aggressives Verhalte zurückzuführen ist. Karen Haekkerup (die dänischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei) gestand jetzt allerdings ein, dass diese Gesetzeslage wohl etwas zu lückenhaft sei und einer Überarbeitung bedarf. So soll das neue Gesetz dem Hundebesitzer nun die Möglichkeit eröffnen, sich nach einem Biss des Sprösslings einem Experten (Experte kann dabei Arzt oder Tierarzt sein, je nachdem ob der Biss einem andern Hund oder einem Menschen zugefügt worden ist) zuzwenden, der dann darüber zu entscheiden hat, ob eine Tötung notwendig ist oder nicht. Gibt der Experte einen positiven Bescheid, haben Hund und Hundebeseitzer, so wie bisher dargelegt, mit keinen weiteren Folgen zu rechnen.
Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, wird es jedoch noch etwas dauern – für den Spätherbst rechnet man mit einer endgültigen Verabschiedung. Das heisst, bis dahin kann es natürlich noch zu Veränderungen kommen – www.cofman.de wird sie dementsprechend auf dem Laufenden halten. Allerdings sollte es als sicher gelten, dass Hundebesitzer, deren Hund keiner der 13 verbotenen Rasse anghört, sich in ihren Dänemarkurlaub nicht um das Wohl ihres Hundes sorgen müssen. Die Fakten zu diesem Thema belegen diese Einschätzung ohnehin, denn seit der Verschärfung der Hundegesetze in 2010 haben mehr als 300.000 deutsche Hunde dänischen Boden betreten, ohne dass auch nur einem einzigen etwas zugestoßen ist.
Zum Vergleich, noch ein Blick in die deutsche Rechtslage: Auch in Deutschland gibt es eine so genannte Rassenliste, auf der Hunderasssen gelistet sind, die bedingt durch ihre Rasse als gefährlich eingestuft werden. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann es dabei zu verschiedenen Einschränkungen (z.B. Leinenzwang, Maulkorb, etc.) für die jeweiligen „Listen“- oder „Anlagenhunde“ kommen. In Deutschland unterscheidet man zwischen der Rasseliste des Bundes und den Rasselisten der einzelnen Bundesländer. Laut der Rasseliste des Bundes ist es in Deutschland verboten, die Hundrassen „Pitbull-Terrier“, „American Staffordshire-Terrier“, „Staffordshire-Bullterrier“ und „Bullterrier“ sowie deren Kreuzungen nach Deutschland eizuführen, oder in Bundesländer zu bringen, in welchen für die jeweilige Rasse Gefährlichkeit vermutet wird. In einigen Bundesländern wird kategorisiert in „Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt“ (Verbot der Haltung) und „Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden“ (Wesenstest), andere Bundesländer verzichten auf diese Abstufungen. Auch gibt es Bundesländern ohne Rasselisten (Niedersachsen) und Bundesländer, die der Auffassung sind, die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festmachen zu können (Thüringen). In den meisten Bundesländern kann ein „Listenhund“ durch Bestehen eines Wesenstests von seinen Einschränkungen befreit werden. Gegen einen individuell gefährlichen Hund können auch hier zu Lande Maßnahmen ergriffen werden – laut Gesetzeslage ist es in Deutschland möglich, gegen aggressive und gefährliche Hunde, unabhängig von der Rasse, Leinen- und Maulkorbzwang zu verhängen.