(Dresden, 10.02.2014) Berlin, Bremen, Niedersachen und Schleswig-Holstein haben mit Beginn des Jahres ihre Grunderwerbsteuersätze für den Immobilienkauf erhöht. Mit einer Anhebung um 1,5 Prozentpunkte und einem Steuersatz von 6,5 % nimmt Schleswig-Holstein die Spitzenposition ein und hat innerhalb von 7 Jahren seinen Steuersatz beinahe verdoppelt. Denn bis zum 01. September 2006 war die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich auf 3,5 % festgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können die Länder ihren Steuersatz selbst festlegen, doch anders als vom Gesetzgeber erwartet, begann kein Kampf um den Niedrigsten, sondern den höchsten Steuersatz. Einzig in Bayern und Sachsen finden Immobilienkäufer noch den alten Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % vor.
Bundesländer | Grunderwerbsteuer ab 2014 |
Bayern, Sachsen | 3,5 % |
Hamburg | 4,5 % |
Bremen*, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen*, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 5,0 % |
Saarland | 5,5 % |
Berlin* | 6,0 % |
Schleswig-Holstein* | 6,5 % |
*Erhöhung der Grunderwerbssteuer ab 2014.
Großes Einsparpotenzial bei der Wahl des Bundeslandes
Eine Erhöhung um einen Prozentpunkt mag im ersten Moment nicht viel erscheinen, betrachtet man den Vorgang jedoch den bundesweiten Vergleich kann der Steuersatz durchaus zum Erwerbskriterium für Hausbauer werden. Ein Grundstück, das 150.000 € kostet, würde in Sachsen (niedrigster Steuersatz) mit etwa 5.250 € zusätzlich belastet werden, während in Schleswig-Holstein (höchster Steuersatz) 9.750 € an Grunderwerbsteuer anfallen. Das Einsparpotenzial, wenn Bauherren das Bundesland mit dem geringsten Satz wählen, liegt in diesem Fall bei 4.500 €. Eine Summe, die durchaus das Zünglein an der Waage sein kann, wenn es darum geht sich für ein Baugrundstück zu entscheiden.
Mangelnder Anreiz zur Steuersenkung durch Länderfinanzausgleich
Im Zuge der Regelung vom 01. September 2006 wurden die Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs (LFA) dahingehend angepasst, dass nun nicht mehr die tatsächlichen, sondern die normierten Einnahmen aus dem Grunderwerbsteuersatz zur Ermittlung der Steuerkraft berücksichtigt werden. Dadurch sollte vermieden werden, dass die Länder durch die Senkung der Steuer ihre Finanzkraft senken und sich durch die finanziell stärkeren Bundesländer finanzieren lassen. Andererseits wurde damit ein Anreiz zur Steuererhöhung geschaffen, da man so Mehreinnahmen im Haushalt generieren kann, ohne diese zumindest teilweise an andere abgeben zu müssen.
Weitreichende Folgen für den privaten Hausbau
Hausbauer müssen zukünftig mit immer mehr Baunebenkosten rechnen, denn nicht nur ein Anstieg der Grunderwerbsteuer ist zu verzeichnen, sondern auch Notar- sowie Maklerkosten sind in den letzten Jahren gestiegen. Inzwischen sollten zur eigentlichen Bausumme etwa 15 % an solchen Nebenkosten eingerechnet werden, um die optimale Finanzierung zu errechnen.
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