Gründungszuschuss und Bankfinanzierung

Nicht selten ist bei einer Existenzgründung ein Bankdarlehen erforderlich. Wie sieht die Vorgehensweise aus, wenn der Unternehmensgründer ein Bankdarlehen benötigt und gleichzeitig den Gründungszuschuss beantragt? Kann die Agentur für Arbeit eine genehmigte Bankzusage zur Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses machen? Und wenn ja, wie geht der Existenzgründer dieser Situation aus dem Weg?

Aus der Beratungspraxis muss man zwei Dinge unterscheiden: Häufig ist eine Existenzgründung ohne eine Finanzierung durch Fremdkapital, beispielsweise im Einzelhandel oder in der Gastronomie, aber auch beim Kauf eines Unternehmens, gar nicht realisierbar.

Dies ist an sich kein Thema für die Beantragung des Gründungszuschusses: Wenn jedoch das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital nicht besonders überzeugend ist oder ein sehr hoher Fremdkapitalbedarf ´zu stemmen´ ist, können Zweifel an der Realisierung der Finanzierung bei der Agentur für Arbeit aufkommen. In der Praxis kann dann die Bankzusage als Bedingung für die weitere Bearbeitung des Gründungszuschusses gemacht werden. Für den Gründer generell eine Pattsituation. Zudem läuft die Zeit davon, etwaige Fristen wie die Restanspruchsdauer von 150 Tagen können problematisch werden.

Vorgehen: Es kann deshalb zweckmäßig sein, die Beantragung von Gründungszuschuss und Bankkredit voneinander zu trennen.
Es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu: Für eine Kreditzusage ist der Bezug von Gründungszuschuss ein Vorteil, da geringere Entnahme in der Startphase der Unternehmensgründung die Liquidität schont, deshalb folgende Empfehlung:

Parallel zur Beantragung des Gründungzuschuss sollten Bankgespräche geführt werden. Je früher damit, auf Basis eines belastbaren Business Plans begonnen wird, je besser.

Diplom-Betriebswirt Andreas M. Idelmann
imc Unternehmensberatung

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