GROKO einigt sich doch auf Rente mit 63 / 45 Beitragjahre und Co.

CDU / CSU / SPD: Arbeitslosigkeit vom 61. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr werden nicht mit angerechnet. Damit ist die „Brücke“ zum vorzeitigen Ausscheiden aus den Betrieben abgebrochen. Freiwillige Beitragszahlungen sollen aber in einem begrenzten Umfang auf die Rente mit 63 angerechnet werden. Kurzzeitarbeitslosigkeit soll durchgängig angerechnet werden.
Das Rentenpaket ist geschnürt