Frauen sorgen zu wenig für ihr Alter vor 2014 bietet Chancen durch höhere Entgeltumwandlung

Das politische Fingerhakeln um Betreuungsgeld, Kitaplätze und Mütterrente im Zuge der Regierungsbildung wird die Tatsache nicht überdecken, dass Deutschlands Frauen im Alter finanziell benachteiligt sind. Ihre Alterssicherung ist spärlich. Während Männer im Durchschnitt bei Rentenbeginn 1.254 Euro staatliche Rente beziehen, bekommen Frauen nur 821 Euro ausbezahlt. Noch drastischer ist der Unterschied bei den Betriebsrenten. Männliche Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 591 Euro Altersruhegeld von ihrem Betrieb, während Frauen nur 261 Euro beziehen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Das liegt nicht nur am häufig geringeren Verdienst, sondern auch an den unterschiedlichen Erwerbsbiographien. Wenn Mann mit Anfang 30 die Früchte seiner Ausbildung erntet und zu Gehaltssprüngen ansetzt, bekommt Frau ihr
erstes Kind. 2010 waren Mütter bei ihrem ersten Kind durchschnittlich 29,2 Jahre alt. Die höchste Geburtenhäufigkeit registrierte das Statistische Bundesamt in der Gruppe der 30- bis 34-jährigen Frauen.
Weil Frauen mit kleinen Kindern entweder beruflich kürzer treten oder aussetzen, kommt die eigene Vorsorge für das Alter zu kurz. Wer aber seine finanziellen Mittel nur für das Hier und Heute verwendet und die Altersvorsorge vergisst, kann leicht zum Sozialfall werden. Das häufige Argument „Dann habe ich ja noch meinen Mann“ wird zu Teilen von der Statistik widerlegt. Es ist dem Zeitgeist geschuldet, dass Ehen immer seltener „ewig“ halten. Rund 180.000 Ehen gehen in Deutschland jährlich in die Brüche. Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes alarmieren: Die Zahl der von staatlicher Hilfe abhängigen Rentner in Deutschland ist so hoch wie noch nie. Knapp 465.000 Senioren beziehen die Grundsicherung. Insbesondere westdeutsche Frauen sind auf Zuzahlungen aus dem Steuersäckel im Alter angewiesen. In den alten Bundesländern bezogen 33 von 1000 Frauen über 65 Jahre diese Leistungen.
Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung berät deshalb junge Arbeitnehmerinnen in den Betrieben dahingehend, möglichst bei Beginn des Arbeitsverhältnisses über ihren Arbeitgeber per Entgeltumwandlung einen unkündbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Wer ausreichend verdient, sollte die im Jahr 2014 auf 238 Euro ansteigende Freigrenze für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung nutzen. Die Abgabenbefreiung gilt bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung, die für 2014 nach dem Beschluss des Bundeskabinetts auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.950 Euro angehoben wird.
Weil für den umgewandelten Gehaltsbetrag die Lohnsteuer und der Arbeitnehmeranteil für die Renten- und Krankenversicherung etc. entfallen, wird dem Beitragskonto der betrieblichen Altersversorgung etwa der doppelte Betrag gutgeschrieben wie er die Arbeitnehmerin schließlich netto kostet. Bei Ausnützung des staatlich begünstigten Höchstbetrags beträgt der reale Aufwand aus dem Nettoverdienst also monatlich nur rund 120 Euro. Die Unisex-Tarife, die seit Ende letzten Jahres auf Verträge der betrieblichen Altersversorgung angewendet werden, sind ebenfalls für weibliche Arbeitnehmer von Vorteil. Bei kontinuierlicher Einzahlung in die eigene bAV über Entgeltumwandlung, zu der Arbeitgeber noch häufig Zuschüsse zahlen, wird auf diese Weise eine Betriebsrente aufgebaut, die sich in der Höhe durchaus mit der staatlichen Rente messen kann.
„Auf die Regelmäßigkeit kommt es an – Beitragsunterbrechungen kosten Rente wegen Verminderung des Zinseszins-Effekts“ sagt dazu Ulf Kesting, bAV-Ökonom (EBS) und Vorstand der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung. Wenn Arbeitnehmerinnen durch Babypausen oder andere Unterbrechungen in der beruflichen Karriere Aus-Zeiten bei Einzahlungen für die Altersversorgung in Kauf nehmen mussten, rät Kesting zum „Gas geben“ in der zweiten Hälfte des Berufslebens. Möglichkeiten zur dynamischen Erhöhung sollten ausgenutzt werden. Die Anhebung des staatlich subventionierten Umwandlungsbetrags auf 238 Euro monatlich aus dem Bruttoverdienst ist dafür ein willkommener Anlass.
Die DGbAV gehört zur DG-Gruppe, die bundesweit unternehmensgerechte Vorsorge- und Finanzlösungen implementiert. Näheres im Netz unter www.dg-gruppe.eu.
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