Ab dem 01.01.2015 wird das Mehrwertsteuer-System grundlegend verändert werden. Das Ziel: Erhebliche Vereinfachungen für die Unternehmen und eine gerechtere Aufteilung der Einnahmen zwischen den Mitgliedstaaten.
Welcher Unternehmer mit Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunkdienstleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen kennt das nicht? Der riesige Aufwand wenn es mal wieder Zeit für die Mehrwertsteuer ist.
Doch damit soll nun Schluss sein! Denn ab dem 01.01.2015 wird es eine einzige Anlaufstelle geben, über die die Mehrwertsteuer angemeldet und abgesetzt wird. Doch das ist nicht alles: Neben der zentralen Anlaufstelle muss die Mehrwertsteuer nun dort abgeführt werden, wo der Kunde ansässig ist. Neben der Vereinfachung für Unternehmer wird es demnach auch ausgewogenere Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung der Einnahmen zwischen den Mitgliedstaaten geben.
Warum das alles?
Bisher wurde die Mehrwertsteuer dort abgesetzt, wo das Unternehmen, also der Dienstleistungserbringer, ansässig ist. Da es jedoch EU-weit einen Steuer-Normalsatz von 15-27 Prozent gibt, veranlasste dies viele Unternehmer dazu, sich in einem Mitgliedstaat niederzulassen, bei dem der Steuer-Normalsatz besonders gering ist. Da sich die Steuerbelastung nun danach richtet, in welchem Staat der Kunde die Dienstleistung fordert bzw. auch erhält, entsteht eine wesentlich höhere Gerechtigkeit für die Mitgliedstaaten sowie für andere Unternehmen. Dabei ist es ebenfalls egal, ob der Dienstleistungserbringer ein EU-Mitglied ist oder nicht. Bezieht also ein Kunde aus beispielsweise Berlin eine Dienstleistung von einem ausländischen Unternehmen, so wird die Mehrwertsteuer nach dem deutschen Steuersatz berechnet, ganz gleich ob das Unternehmen, welches die Leistung erbringt, in Dänemark, Italien oder den USA sitzt.
Tatsächlich wurden diese Vereinbarungen bereits im Jahr 2008 getroffen. Doch es wurde verabredet, dass diese Vorschriften erst ab dem 01.01.2015 greifen sollten, sodass alle Beteiligten genug Zeit für die Vorbereitung auf diese Änderung haben. Allmählich wird es jedoch ernst. Sollten Sie als UnternehmerIn von dieser Regelung betroffen sein und noch keine Vorkehrungen getroffen bzw. Kalkulationen gemacht haben, so wird dies höchste Zeit! Dabei sollten Sie sich von dem Unternehmensberater bzw. Steuerprüfer Ihres Vertrauens helfen lassen. Denn falsche Kalkulationen können bei diesem Thema schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben.
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