Erwerbsminderungsrente zum 01. Juli 2014 neu

Zum 01. Juli 2014 soll mit dem großen Rentenpaket auch die Erwerbsminderungsrente verbessert werden. Gelten soll sie für alle versicherten welche vor dem 62. Lebensjahr Erwerbsgemindert sind. Die Zugrechnungszeiten steigen von 60 auf 62 Jahre als Berechnungsgrundlage. Allerdings nur für Versicherte welche nach dem 01. Juli 2014 in die Erwerbsunfähigkeitsrente fallen.
Rentenpaket und die neue Erwerbsminderungsrente