Erstattungszinsen vom Finanzamt: risikolos und renditeträchtig!

Steuertipp der Woche: Wer derzeit Geld anlegt, kann froh sein, wenn er in der Nullzinsphase überhaupt eine Rendite erhält. Hier hilft das Finanzamt: Bei Steuererstattungen verzinst das Finanzamt den Erstattungsbetrag mit 0,5% pro Monat (= 6% pro Jahr). Die Zinsberechnung beginnt allerdings erst nach Ablauf von 15 Monaten, nachdem das Steuerjahr beendet ist. Für das Steuerjahr 2015 beginnt somit die Verzinsung ab dem 1.4.2017. Es werden allerdings nicht nur Steuererstattungen verzinst. Bei Steuernachforderungen des Finanzamts muss der Steuerschuldner seine Steuernachforderungen ebenfalls nach Ablauf von 15 Monaten mit 0,5% pro Monat verzinsen. (§ 233a AO).

Tipp: Eine Antragsveranlagung, bei der sich eine Erstattung ergibt, kann problemlos gegen Ende dieser Vierjahresfrist beim Finanzamt gestellt werden. Durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung am Ende des Vierjahreszeitraums, kann dann eine bessere Verzinsung erreicht werden, als sie bei einer Bank je möglich wäre. Wer den Erstattungsbetrag nicht kurzfristig benötigt, für den kann es durchaus sinnvoll sein, die hohe Verzinsung durch das Finanzamt gezielt zu nutzen.


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