Die Einlagensicherung von Banken

Banken können wie andere Unternehmen insolvent werden. Wenn dieser Fall eintritt, müssen Gläubiger Ausfälle bei ihren Einlagen befürchten. Sparguthaben, Tages- und Festgeldeinlagen wären dann unter Umständen verloren, gäbe es nicht die Einlagensicherung. Sie schützt Kunden vor möglichen Verlusten aufgrund einer Bankinsolvenz.

Gesetzliche Einlagensicherung
Es gibt in Deutschland ein differenziertes System der Einlagensicherung. Die Basisabsicherung ist gesetzlich geregelt. Grundlage ist das ‚Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungsgesetz‘, das bestimmte EU-Vorgaben umsetzt. Damit werden deutsche Banken zur Mitgliedschaft in einer Entschädigungseinrichtung verpflichtet. Die sorgt dafür, dass Bankkunden auch dann noch ihr Geld zurückerhalten, wenn die Bank selbst zahlungsunfähig ist. Allerdings gilt der gesetzliche Einlagenschutz nicht unbegrenzt. Geschützt sind nur Einlagen bis 100.000 Euro. Unter den Einlagenbegriff fallen vor allem Girokontoguthaben, Sparguthaben, Tages- und Festgelder, Sparbriefe, Namensschuldverschreibungen und bestimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften. Inhaberschuldversschreibungen, Genussrechte und andere Papiere werden dagegen nicht erfasst.

Freiwillige Einlagensicherungen
Darüber hinaus gibt es für private Banken, öffentliche Banken und Bausparkassen freiwillige Einlagensicherungen. Sie gewähren im Insolvenzfall noch einen weitergehenden Einlagenschutz als gesetzlich vorgesehen. Die Mitgliedschaft ist hier allerdings nicht verbindlich.

Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Der Sparkassensektor und die Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungseinrichtungen und -systeme. Sie sind daher von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Einlagensicherung befreit. Hier geht der Schutz noch deutlich weiter, denn die Sicherungssysteme gewährleisten de facto einen Institutsschutz. Die – theoretisch mögliche – Insolvenz einer Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank kommt in der Praxis daher nicht vor. Daher sind de facto alle Einlagen bei einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank unbegrenzt geschützt.

Auslandsbanken
Auslandsbanken mit deutschen Niederlassungen sind in der Regel ihrer jeweilige nationalen Einlagensicherung angeschlossen. Deren Schutzvorschriften können von deutschen Standards abweichen.

Garantie der Bundesregierung
Im Zuge der Finanz- und Bankenkrise hat die Bundesregierung eine Garantieerklärung für Einlagen bei deutschen Instituten abgegeben. Dabei handelt es sich um eine politische Absichtserklärung, nicht um eine gesetzliche abgesicherte Garantie.