Eigenbedarf – Zwei sind einer zuviel

Sie sind Vermieter einer Eigentumswohnung und möchten Ihrer Familie bei der Wohnungssuche helfen. Wenn sie Ihr Recht auf Räumung Ihrer Immobilie mit Eigenbedarf vor Gericht begründen wollen, sollten Sie vorher eindeutig festlegen, welche Person die ETW beziehen möchte. Geben Sie mehrere mögliche Nutzer an, so werden Sie Ihren Anspruch verlieren, weil Sie die Beweggründe des persönlichen Bedarfes nicht klar darlegen können – in diesem Sinne jedenfalls urteilte das Landgericht (LG) LG Berlin, Az.: 63 S425/08.

Susanne Purol, Top-Immobilien GmbH Berlin

purol@topimmobilienXL.de

www.topimmobilienXL.de

Über Top-Immobilien

Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein service- und erfolgsorientiertes Team aus 16 Mitarbeitern. Geführt wird das Unternehmen von dem Geschäftsführer Michael Schmidt, der auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den effektiven Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Einfamilienhäusern spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Berlin, Potsdam und Umland, Leipzig, Halle, Rostock, Darß, Stralsund, Rügen, Greifswald, Usedom und die Ostseeküste von Wolgast bis Rerik.

 

Pressekontakt / Rückfragen:

Top-Immobilien GmbH

Mitglied im RDM und FIABCI
Michael Schmidt

Sandstr. 32
13593 Berlin (Spandau)

Tel.: (030) 288 30 999

mail@topimmobilienXl.de