Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Art der bekannten Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher sind Vergleiche von Verbraucherorganisationen nur selten zu finden. Im Jahr 2013 hat sich jedoch das Deutsche Finanz-Service Institut (kurz DFSI) in ihrem Test mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte befasst. Dabei unterschieden die Tester 2 Modellkunden – einen Finanzbeamten und eine verbeamtete Staatsanwältin.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte – wie wurde getestet?
Der Dienstunfähigkeitsversicherung Test für Beamte wurde in 2 Gruppen geteilt. Auf der einen Seite wurden die Angebote für einen Finanzbeamten, auf der anderen Seite für eine verbeamtete Staatsanwältin untersucht. Bei den Dienstunfähigkeitsversicherungen handelte es sich um Unisex-Angebote, die eine Beitragsdynamisierung vorsahen. Mehr Details zum Aufbau und den Modellkunden des Dienstunfähigkeitsversicherungs-Test für Beamte gibt es hier. Ebenso wurde kontrolliert ob der Vertrag eine Beamtenklausel vorsieht und ob es Einschränkungen bei der Nachversicherungsoption gibt.
Das sind die Testsieger des DU-Versicherung Tests für Beamte
Bei den Angeboten für einen Finanzbeamten konnten sich als Testsieger die Dienstunfähigkeitsversicherungen der WWK, des Volkswohl Bunds, der Allianz und der CosmosDirekt durchsetzen. Die WWK erzielte hierbei die Gesamtnote 1,29.
Auch bei den DU-Versicherungen für eine verbeamtete Staatsanwältin konnte sich die WWK mit der Gesamtbenotung von 1,46 an die Spitze setzen. Dahinter folgten die Tarife der Allianz, Continentale, Alte Leipziger und der Asstel.
Der Dienstunfähigkeitsversicherung Test für Beamte des DFSI ist aufgrund der Einteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte sehr aussagekräftig. Auch Stiftung Warentest befasst sich mit der BU-Versicherung, jedoch nie so explizit für Beamte und Beamtinnen.
Dienstunfähigkeitsversicherung im Test bei Stiftung Warentest – Sinnvoll?
Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest führt ebenfalls regelmäßig Tests zur Berufsunfähigkeitsversicherung durch. Jedoch wird hier nicht explizit auf die Beamtenklausel eingegangen. Das heißt, der Tarif wird nur nach Gesichtspunkten wie Transparenz, Kosten oder Flexibilität hin geprüft. Auch die Bedingungen der Beamtenklausel sind nicht Gegenstand des Tests. Daher sollte vorab geprüft werden, ob der Test aussagekräftig genug ist, um sich ein Urteil über die jeweiligen Tarife machen zu können.