Die m-tax Steuerberatungsgesellschaft mbH informiert: SEPA – Der Übergangszeitraum wird bis August 2014 verlängert

Wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, verlängert sich die Frist für die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem bis zum 1. August 2014. Private Verbraucher können jedoch noch bis zum 1. Februar 2016 die alten Kontonummern und Bankleitzahlen für Zahlungen im Inland nutzen.

Das wesentliche Ziel von SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, ist die Schaffung eines einheitlichen und europaweiten Zahlungsraumes für bargeldlose Zahlungen. Mit dem neuen System werden keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht. Die nationalen Zahlungsverfahren werden dabei nach und nach abgeschafft. Die neuen Regelungen gelten für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Monaco, Island, Lichtenstein und Norwegen.

Bei der Umstellung auf das SEPA-System werden Kontonummer und Bankleitzahl durch die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Die Nummer hat insgesamt 22 Stellen und setzt sich aus dem jeweiligen Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Darüber hinaus muss bei Überweisungen in teilnehmende SEPA-Länder noch der BIC (Bank Identifier Code) angegeben werden. Jedoch entfällt diese Angabe ab dem 1. FebruaDr 2016. Bankkunden finden IBAN und BIC auf dem Kontoauszug, im Online-Banking oder auch auf der Bankkundenkarte.

Neben der allgemeinen Unterstützung Ihrer Firma in relevanten Bereichen wie z.B. bei der SEPA-Umstellung oder der Finanzbuchhaltung, bietet m-tax auch professionelle Beratung in den Bereichen Tax Due Diligence, Umwandlungsteuerrecht oder auch bei der Betriebsprüfung. Hierbei profitieren Mandanten von der langjährigen Erfahrung des Geschäftsführers Helmut Holzapfel, der als Betriebsprüfer in der Bayerischen Finanzverwaltung tätig war.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.m-tax.de