Der Arbeitsschutz wird in Deutschland besonders sorgfältig umgesetzt und doch kann es im Alltag bei der Arbeit immer wieder zu kleinen und großen Unfällen kommen. Stürzen Sie im Büro, knicken auf einer Treppe im Gebäude um oder verletzen sich auf dem Weg zur Arbeit, dann spricht man von einem Arbeitsunfall. Bei Arbeitsunfällen gelten besondere Richtlinien und der Arbeitgeber muss im schlimmsten Fall für die Folgen aufkommen und eine entsprechende Unfallrente auszahlen. Damit das geschieht, sollten sich Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall an bestimmte Regeln halten.
Unfall melden
Sofern möglich, muss der Arbeitgeber sofort nach dem Arbeitsunfall darüber informiert werden. Das ist gerade dann wichtig, wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause erfolgte. Eine kurze Meldung an den Arbeitgeber sollte so schnell wie möglich per Telefon erfolgen.
Arzt aufsuchen
Ein Arbeitsunfall muss aufgenommen werden. Große Unternehmen haben eigene Betriebsärzte, die idealerweise in einem solchen Fall aufgesucht werden. Tritt ein schwerer Unfall ein, dann übernimmt der Rettungsdienst die Erstversorgung. In jedem Fall müssen Betroffene direkt angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Nach dem Arbeitsunfall
Tritt bei einem Unfall am Arbeitsplatz eine schwere Verletzung mit langfristigen Folgen ein, dann kann es im schlimmsten Fall erforderlich sein, dass eine Unfallrente vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Nicht immer wird diesen Anträgen stattgegeben. Daher kann es ratsam sein, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Der Erstkontakt zu einer solchen Anwaltskanzlei, wie sie zum Beispiel auf https://www.juvato.de/de zu finden ist, sollte möglichst früh erfolgen, damit im Sinne des Angestellten gehandelt werden kann.
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