Das Bundesverfassungsgericht wurde in Düsseldorf bei der Staatsanwaltschaft und beim Bundeskriminalamt strafbeschwert. Hierbei geht es besonders um Menschenrechtsbruch und Verstoß gegen Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Obwohl im Grundgesetz das Völkerrecht laut Artikel 25 GG gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist und das Menschenrecht laut Artikel 1 GG Absatz 2 ebenso Vorrang hat, verweigerte sich das Bundesverfassungsgericht oft den Gesetzen.
Nun sollen Ermittler überprüfen, ob das Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen Form überhaupt funktionsfähig ist. Dabei kamen ebenso schwere Verfassungsbrüche zutage. Sowohl das Bundespräsidialamt als auch Bundespräsident Köhler hatten gegen Verfassungsrecht gebrochen. Derweil wurde ein verdächtiger Brief im Bundespräsidialamt gefunden, der laut BILD und die ZEIT angeblich sprengstofffähiges Material beinhaltete. Das BKA ermittelt.
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