Bewerbungsgespräche über Skype

 

Vor jedem Bewerbungsgespräch ist man aufgeregt und hofft, nichts falsch zu machen oder nichts falsches zu sagen. In unserer heutigen digitalen Welt kann ein Bewerbungsgespräch auch über Skype stattfinden. Fast jeder User ist bei Skype angemeldet und chattet täglich per Videokonferenz mit Teilnehmern aus der ganzen Welt.

Das Bewerbungsgespräch über Skype ermöglicht dem Arbeitgeber den Bewerber näher und auch in seinem häuslichen Umfeld kennenzulernen. Der Bewerber erhält einen persönlichen Eindruck von seinem eventuell zukünftigen Arbeitgeber. Das klingt doch sehr einfach. Außerdem spart man sich die Fahrtkosten zum Betrieb.

Ganz anderer Meinung dagegen ist die Landesdatenschutzbehörde (kurz LDSB) in Berlin. Sie ist strickt gegen die Nutzung von Skype bei Bewerbungsverfahren. Warum die Behörde die Nutzung von Skype bei Bewerbungsgesprächen ablehnt, ergibt sich aus § 4 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BDSG (tritt erst 2018 inkraft) und § 51 DSAnpUG-EU. Einen wichtigen Grund gibt es: Alle Chat-Protokolle von Skype werden 90 Tage auf Servern zwischengespeichert, die sich bei Microsoft in den USA befinden.

Darunter kann sich der Laie im Grunde nichts vorstellen, Fachanwalt für Arbeitsrecht Roland Sudmann schon. Er kennt sich aus mit den rechtlichen Bestimmungen für Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes.

Bevor Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Bewerbungsgespräch über Skype führen, sollten sich beide Parteien juristischen Rat einholen. Roland Sudmann, Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel hat sich auf den umfangreichen Bereich Arbeitsrecht und alles, was damit zusammenhängt, spezialisiert. Fachanwalt Sudmann berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen, auch in denen, die sich aus Bewerbungsverfahren ergeben.