Baugenehmigungen – das leidige Thema

Baugenehmigungen – Ein für manche Leute extrem leidiges Thema, vor allem wenn sie nicht erteilt werden. Es gibt dann die, die sich damit irgendwie abfinden und die, die denken „ach das merkt doch sowieso niemand“ und trotzdem anfangen zu bauen. Zumindest bis dieser Verstoß entdeckt und der Bau gestoppt wird. Für den Abbruch ist dann kein Geld mehr da, also bleibt das angefangene Gebäude einfach so stehen und „schmückt“ die Nachbarschaft.

Genau dieses Szenario gilt es zu vermeiden! Und genau dies scheint in den letzten Jahren auch gelungen zu sein, denn laut einer Statistik des statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr 272 400 Wohnungen genehmigt, so viele wie das letzte Mal vor zehn Jahren. Im Vergleich zu 2012 ist dies ein Plus von 13%. Dieser Aufwärtstrend ist auch in der ersten Hälfte von 2014 zu verzeichnen. In diesem Zeitraum wurden bereits Baugenehmigungen für 136 800 Wohnungen erteilt. Auch diese Zahl bildet somit eine Verbesserung im zweistelligen Prozentsatz.

Doch wie kommt es zu diesem starken Anstieg? Der Hauptgrund für diese positive Entwicklung liegt wohl in den Zinsen, die zurzeit extrem niedrig sind und die das Bauen für Bauherren besonders attraktiv machen. Ein weiterer Grund liegt in den geringen Sparzinsen, die momentan herrschen. Geld anlegen lohnt nicht, man muss sich also nach anderen Möglichkeiten der Anlage umsehen. Da sind Immobilien keine schlechte Idee. Besonders lukrativ ist diese Möglichkeit der Anlage in Großstädten in denen das Wohnungsangebot immer weiter sinkt.

Für alle die sich an diesem Punkt zu einer dieser Anlagen entscheiden, hier einmal das Baugenehmigungsverfahren im Schnelldurchgang:

Was ist eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung, die vor Baubeginn erteilt werden muss bildet eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eingeschränkt ist sie deshalb, da zwar einige, nicht jedoch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft werden. Für die Einhaltung der Vorschriften ist während des Baus der Bauherr verantwortlich. Die Baugenehmigungen unterscheiden sich in den einzelnen Ländern in einigen Details.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der abschließende Bescheid wird vom Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde erst übermittelt, wenn der Bauantrag vollständig ist, d.h. alle Bauzeichnungen, die genaue Baubeschreibung, die Energiebilanz u.w. vorliegen. Weiterhin muss der eingereichte schriftliche Antrag den zu prüfenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen (Bauordnung, Raumordnung, Verordnung, etc.). Es ist üblich, dass der Bauherr seine Nachbarn vor Einreichung des Antrags über den geplanten Bau informiert und sich deren Einverständnis mit einer Unterschrift bestätigen lässt. Ist dies nicht der Fall, so wird den Nachbarn eine Kopie der Baugenehmigung zugestellt und ihnen so ein Widerspruchsrecht erteilt, falls sie in dem Bau eine Einschränkung ihrer eigenen Rechte sehen. Sollten noch offene Fragen auftauchen, so ist es der Baubehörde vorbehalten eine Bauverhandlung durchzuführen.

Wussten Sie eigentlich dass Sie Baugenehmigungen auch benötigen wenn Sie Bauveränderungen oder sogar einen Abbruch planen? Sie sehen, es gibt viel zu beachten bei solch einer Baugenehmigung. Um Kosten- und Zeitverschwendung bei der Anpassung der Baugenehmigung aus dem Weg zu gehen sollten Sie sich von Anfang an beraten lassen. Solch eine Beratung wird häufig von den angeheuerten Bauservices durchgeführt.

 

Pressekontakt:

Westfälischer Bauservice GmbH

Felix-Wankel-Straße 5
59174 Kamen
Telefon: 02307-2871515
Fax: 02307-2871516
E-Mail: kontakt@westfaelischer-bauservice.de
Webseite: www.westfaelischer-bauservice.de