Adressen kaufen trotz DSGVO: Address-Base berät erfolgreich

Address-Base_Logo Adressen kaufen trotz DSGVO: Address-Base berät erfolgreich

Trotz Neuregelung des Datenschutzes wurden 2018 weiterhin Firmenadressen gekauft

Die DSGVO hat viele Ängste unter Unternehmern geschürt. Vor allem im Adresshandel war man gespannt. Die Address-Base GmbH & Co. KG, ein Adresshändler mit Onlinsehop unter https://www.address-base.de, hat bereits 2017 angefangen, Kunden gründlich über die zu erwartenden Neuerungen zu beraten.

Im Verlauf des vergangenen Jahres hat sich gezeigt, dass die Beratung angenommen wurde und werbetreibenden Firmen Sicherheit vermittelt werden konnte. Die Umsätze sind bei Address-Base zwar im Vergleich zum Vorjahr wegen Zurückhaltung seitens der Kunden nicht gestiegen, aber dank umfangreicher Aufklärung entschieden sich viele Unternehmen letztendlich doch für Neukundenwerbung mit gekauften Adressen.

Verschiedene Passagen in der DSGVO deuten an, dass Adresshandel ohne explizite Einwilligung nicht grundsätzlich verboten sein soll. Adresshändler und Telefonbuchverlage stützen sich vor allem auf den Artikel 6 Absatz f), der die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse den Schutz der Daten überwiegt. Im Erwägungsrund 47 wird Direktmarketing zudem als berechtigtes Interesse bezeichnet.

Eine Abmahnwelle ist ausgeblieben. Zudem gab es 2018 Gerichtsurteile, die im Verhältnis zu dem Spielraum, den Die DSGVO gewährt, milde ausgefallen sind. Zwar sind nach wie vor viele Fragen offen, die die Auslegung der angeführten Paragraphen betreffen. Aber die schlimmsten Ängste werbetreibender Unternehmen konnten beruhigt werden.

„Für 2019 rechnen wir fest mit einem erneuten Aufschwung im Adresshandel. Firmen, die wegen der DSGVO 2018 zögerlich reagiert haben, haben dieses Jahr Nachholbedarf. Bereits in der Woche nach Silvester konnten wir ein deutlich gestiegenes Anfrageaufkommen verzeichnen“, so Robert Hoppe, Geschäftsführer von Address-Base.

Vor allem das Geschäft mit Firmenadressen blieb also von den Neuerungen im Datenschutz weitgehend unberührt, was auch daran liegt, dass das deutsche Datenschutzgesetz bereits vor der DSGVO strenge Regelungen für den Verkauf von Adressen vorgesehen hat.

Im Bereich Privatadressen können die angegebenen Passagen auch gelten, aber das schützenswerte Interesse von Daten reiner Privatpersonen könnte unter Umständen strenger bewertet werden. So oder so könnnen Adresshändler ihren Kunden nach wie vor keinen Freifahrtschein ausstellen und ehrliche Beratung bleibt das A und O.