Abmahnanwälte und Filesharing – Schwerstbetrüger gegen Downloader

Der Verbraucherschutz und das Jugendamt sind hilflos. Richter und Rechtsanwälte sind im Errettungswahn. Es ist immer wieder erstaunlich, wie geflissentlich Rechtsanwälte gerne am Gesetz vorbeischlittern. Sogar Jugendliche werden Opfer der Robenträger, die anscheinend von sich selber meinen, die eigene schwarze Robe würde ihnen das allwissende Auge des RA verleihen. Doch Anwälte entpuppen sich immer mehr als Schänder der Gesetze und eine Gefahr für Kinder, Jugendliche und Verbraucher. Müssen das Jugendamt und Verbraucherschutz nun endlich einschreiten?

Da gibt es Anwälte, die nicht mehr wissen, wie sie wirklich heißen, andere treten gleichzeitig als Betreuer, Anwälte und Vermögenssorger auf, was per Bundesrechtsanwaltsordnung § 45 nicht je erlaubt ist und die Gattung: Abmahnvereine, die sich gerne ein Gros bereichern wollen, die skandalös abzocken. Zu deren Opfern gehören die Downloader und Filesharer, obwohl nun mal Privatpersonen nun mal dank Kopierabgabe auch auf Laptops beschützt sind. Sogar das Urheberwahrnehmungsgesetz beschützt ausdrücklich Jugendliche, doch Rechtsanwälte Entertainment-Szene wollen das nicht wahr haben. Richter oft auch nicht.

Das kann arg ins Auge gehen. Und zwar sowohl für die Robenträger vor dem Richtertisch, als auch für die Richter selber, die anscheinend wegen Errettungswahn für Stars und Multimillionäre, Gesetze brechen. Denn natürlich ist Filesharing erlaubt und wieso erklärt Neopresse.