Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen

 

 

 

 

 

20200228_Fotoshooting_Bildwelten2020_bearbeitet-71-300x200 Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen
Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:

– Meningokokken-C
– Meningokokken-B
– Meningokokken ACWY

Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:

1). Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf www.meningitis-bewegt.de herunterladen.

2). Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen

3).  Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:
-> Impfstoff-Rezept
-> Apothekenrechnung für den Impfstoff
-> Arztrechnung

Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.

4.) Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Info
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen.
(1) Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.

NP-DE-MNX-WCNT-200050; 05/20
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(1) BZgA: „Erregersteckbrief Meningokokken“. Verfügbar unter: https://bit.ly/33GX3tY. März 2020.