Das Unternehmen map topomatik führte ein Software Update bei dem Baumpflegemanagementsystem ImmoSpector tree durch.
Seit Jahren entwickelt das Unternehmen map topomatik seine Software erfolgreich immer weiter, um die Anwendung für die Beteiligten in dem System zu optimieren und die Kommunikation zu erleichtern. Die neue Softwareversion hält für die beteiligten Akteure des online Baumkatasters interessante Neuerungen und Erweiterungen bereit. So bietet das Produkt auch immer mehr die Möglichkeit, Prozesse im Baummanagement zu beschleunigen und dadurch Kosten zu reduzieren.
Die Aktualisierung erfolgt online, das heißt, die neueste Version ist für lizensierte Nutzer durch das Aufrufen des Baumkatasters ohne weitere Installation ab sofort online im Web und nach der Aktualisierung der App auch auf dem Smartphone zugänglich.
Bei der Weiterentwicklung der Software wurde berücksichtigt, dass die einzelnen Beteiligten des Baumpflegemanagements sehr unterschiedliche Anforderungen an ein Baumpflegetool stellen. Das Team um Sven Axt, Geschäftsführer von map topomatik, hat daher auf der Grundlage von intensiven Gesprächen mit den Technikern, den Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus und den Baumkontrolleuren Wünsche und Ansprüche miteinander verknüpft und weiter optimiert. Nach wie vor ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie die Basis für des Onlinebaumpflegetools ImmoSpector tree und ist damit auf die praktischen Anforderungen der Baumkontrolle und -pflege zugeschnitten.
Release notes
Neben einer Reihe von kleineren Verbesserungen und der Beseitigung von kleinen Fehlern, sind diese neuen Funktionen besonders hervorzuheben:
1. Baumpfleger können Maßnahmen anlegen:
Das Knowhow vieler Baumpfleger kann jetzt besser und auf direkterem Wege genutzt werden. Während in der alten Softwareversion nur Baumkontrolleure neue Maßnahmen anlegen konnten, können Baumpfleger nun in der App Maßnahmen als Empfehlung erstellen. Damit wird die Kommunikation zwischen den Akteuren wie Eigentümer, Kontrolleur und Baumpfleger erleichtert und beschleunigt. Liegenschaftsadministratoren können entscheiden, ob sie empfohlene Maßnahmen genehmigen oder ablehnen. Nach dem Anlegen haben diese Maßnahmen den Status „ausstehend“, bis sich der Liegenschaftsadministrator entschieden hat ob er sie genehmigt oder ablehnt.
2. Liegenschaften können deaktiviert werden
Liegenschaftsadministratoren können Liegenschaften jetzt deaktivieren. Bäume, Kontrollen und Maßnahmen, die zu einer deaktivierten Liegenschaft gehören, werden innerhalb der Anwendung dann nicht mehr berücksichtigt. Das funktioniert ganz einfach über den Menuepunkt „Liegenschaften“. Dort wird die entsprechende Liegenschaft ausgewählt und in dem Menue „Bearbeiten“ deaktiviert.
3. Angeordnete Fällungen lassen sich rückgängig machen
Falls eine Fällung rückgängig gemacht werden soll, ist das jetzt für Liegenschaftsadministratoren möglich. Hierfür wird die Kontrollkarte aufgerufen und auf die angeordnete Fällung geklickt. Danach wird auf den Reiter „Maßnahmen“ gegangen und dort auf den Button „Fällung stornieren“ geklickt. Es öffnet sich ein Assistent, der durch die Stornierung leitet: Es können Bemerkungen zu der Stornierung angelegt werden, Kontrollintervall und Kontrolltermin neu festgelegt und es können Maßnahmen, die durch die angeordnete Fällung deaktiviert wurden, wieder aktiviert werden.
4. Maßnahmen können als Empfehlung angelegt werden:
Es gibt Maßnahmen, die fachlich sinnvoll sind, aber nicht unmittelbar mit der Verkehrssicherung zu tun haben und auch nicht im Rahmen einer Kontrolle angelegt werden. Beispielsweise ist eine Maßnahme empfehlenswert, die zukünftigen Schaden vom Baum abwendet, aber zum aktuellen Zeitpunkt für die Verkehrssicherheit nicht erforderlich ist. Das bedeutet, der Baumkontrolleur hat nun die Möglichkeit, zwischen Verkehrssicherungsanordung und einer Empfehlung, wie beispielweise einem Schönheitsschnitt, zu differenzieren. Liegenschaftsadministratoren können entscheiden, ob sie empfohlene Maßnahmen genehmigen oder ablehnen. Nach dem Anlegen haben diese Maßnahmen den Status „ausstehend“, bis sich der Liegenschaftsadministrator entschieden hat ob er sie genehmigt oder ablehnt.