Bewerbung wird abgelehnt: Einen Fachanwalt aufsuchen

 

Wenn Bewerber auf ihre Bewerbung eine Ablehnung erhalten, ist das für sie schlimm genug. Wenn es aber dann heißt, sie werden aufgrund ihrer charakterlichen Eigenschaften abgelehnt, sind sie noch mehr betroffen. Ist der Bewerber jedoch strafrechtlich in Erscheinung getreten, was aus dem Führungszeugnis hervorgeht, kann der Arbeitgeber von einem Arbeitsvertrag absehen. Allerdings brauchen die wenigsten Bewerber ein Führungszeugnis vorzulegen.

Bewerber, die kein Führungszeugnis vorlegen müssen, brauchen beim Bewerbungsgespräch eventuelle Vorstrafen nicht angeben. Arbeitgeber dürfen jedoch nachfragen, beispielsweise wenn sich die Person auf einen Arbeitsplatz bei einer Bank bewirbt. Hier ist die Nachfrage nach Vorstrafen oder anhängigen Verfahren gerechtfertigt. Auch Bewerber als Fahrer eines LKWs müssen sich gefallen lassen, wenn der Arbeitgeber beispielsweise nach Delikten, die unter die Straßenverkehrsordnung fallen, nachhakt.

Welche Fragen zulässig ist und welche Bewerber beantworten müssen, das weiß Roland Sudmann. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät seinen Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Dazu gehört auch, dass der Bewerber beim Vorstellungsgespräch Fragen nach Vorstrafen nicht beantworten muss, er darf sogar lügen. Allerdings, das weiß Fachanwalt Sudmann, finden Arbeitgeber Vorstrafen meist heraus und auch einen Grund, den Mitarbeiter während der Probezeit zu kündigen.

Damit das Vorstellungsgespräch zum Erfolg führt, ist eine Beratung durch Fachanwalt Roland Sudmann im Zweifelsfall wichtig. Das gilt nicht nur, wenn der Bewerber Vorstrafen hat, sondern auch, wenn er akute oder chronische Krankheiten hat, die ihm nicht erlauben, den Arbeitsplatz auszufüllen.

Rechtlich entstehen dem Bewerber keine Probleme, wenn er beim Vorstellungsgespräch nicht bei der Wahrheit bleibt. Betrieblich kann sich das anders auswirken. Im Zweifelsfall ist es ratsam sich mit Fachanwalt Roland Sudmann in Verbindung zu setzen. Mehr Infos finden Sie unter www.sudmann-arbeitsrecht.de.