Registrierkassenpflicht Teil 2 – viele Unternehmer noch ohne entsprechende Lösung.

Die Umsetzung und 2. Phase der Registrierkassenpflicht tritt mit 1.4.2017 in Kraft. Viele Betriebe müssen auf- oder umrüsten. Das ist mit Kosten verbunden, die teilweise für die Betriebe nicht absehbar waren bzw. von Anbietern auch anders kommuniziert wurden. Viele Betriebe beschäftigen sich noch nicht mit der Umstellung, obwohl Strafen ab 5.000 EUR drohen.

Wieselburg, am 14.03.2017. Am 01.04.2017 tritt eine neue Regelung für die Registrierkassen in Kraft. Es handelt sich um die technische Sicherheitseinrichtung (RKSV) besser bekannt als Signatur oder Manipulationsschutz. Jeder Beleg muss elektronisch signiert werden. Das äußert sich daran, dass auf Belegen beispielsweise QR-Codes aufgedruckt werden. Bereits bestehende Kassen müssen umgerüstet bzw. upgedatet werden. Kurz vor dem Stichdatum sind viele Betroffene noch ohne entsprechende Lösung. Das Interesse und die Informationen sind vielfältig und treffen nicht immer auf offene Ohren. 

Viele neue Anbieter – unterschiedliche Versprechungen

Mit dem Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht 2016 sind viele neue Anbieter auf den Markt getreten. Nach Listung der Registrierkassenanbieter der WKO hat sich die Anbieterzahl von 80 auf 600 innerhalb des letzten Jahres mehr als versechsfacht. Es sind viele neue Anbieter auf den Markt getreten, die die Preise am Markt sowie auch die Serviceleistungen verändert haben. Der Kunde profitierte von sehr günstigen Preisen, die bisher so am Markt nicht angeboten wurden. Mit der Sicherheitseinrichtung gibt es beim Preisangebot wiederum Änderungen.

Teure Zusatzleistungen mit RKSV

Die Signatureinheit kann von Anbietern unterschiedlich gelöst werden. Hardwarekassen müssen meist eine Umrüstung durch Techniker vornehmen lassen, was sich bei den Kosten niederschlägt und lange Wartezeiten mit sich zieht. Cloud-basierte Onlinelösungen profitieren von einer einfachen Umsetzung mittels einem Update. Die Preise reichen unterschiedlich hoch. Lösungen sind ab 29 EUR bis zu mehreren Tausenden Euro am Markt zu finden. Teilweise haben Anbieter das Angebot zurückgezogen und verlassen den Markt, teilweise werden hohe Summen verlangt, die noch zu Beginn der Registrierkassenpflicht anders kommuniziert wurden.

Es wartet noch viel Arbeit auf uns

Obwohl Onlinekassen den Vorteil haben, dass sie mittels Update das Zertifikat einspielen, gibt es trotzdem einiges zu tun. Daten müssen angefordert und eingegeben werden, das kostet ebenfalls Zeit. Laurenz Gröbner, Geschäftsführer von helloCash, Marktführer im Bereich Online Kassen: „Wir bemerken vermehrt Nachfragen zum Thema Signatur bei helloCash und beantworten diese so gut wie möglich. Wir haben bei der Integration auf mehrere Phasen gesetzt, sodass die Kunden die Anforderungen schrittweise abarbeiten können.“ Kunden werden zwar laufend informiert, doch trotzdem gibt es lt. Gröbner eine große Gruppe an Kunden, die sich mit dem Thema noch nicht befasst haben. Dadurch, dass alle Umsetzungsschritte bei helloCash online gelöst werden können, sieht helloCash die Umsetzung positiv, da es nicht zu Wartezeiten kommt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.hellocash.at.

Über helloCash

 

helloCash, die Online Registrierkasse, ist das Produkt der mRaP Gmbh, ein Unternehmen welches 2014 gegründet wurde. Geschäftsführer der mRaP ist Mag. Laurenz Gröbner, Absolvent der WU Wien und selbstständig im Bereich New Media. helloCash ist Marktführer im Bereich Online Kassen und bietet neben der Registrierkassenlösung auch eine Möglichkeit zur Online Buchung für Dienstleistungsunternehmen an.

 

Rückfragehinweis:

Anna Zalesak, MA, Marketing & PR helloCash

mRaP GmbH

Pulvermühlweg 11, A-3250 Wieselburg

Tel.: +43 699 172 188 79, E-Mail: anna@hellocash.at