Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist keine organisatorische Erfindung dieses Jahrzehnts. Die Bundesagentur für Arbeit weist auf ihren Internetseiten auf elf mögliche Modelle der flexiblen Arbeitszeitgestaltung hin, die die Möglichkeit für eine lebensphasengerechte Arbeitseinteilung bieten.
Besonders attraktiv für Arbeitnehmer sind langfristige Arbeitszeitkonten. In keinem Unternehmen ist die benötigte Arbeitskapazität immer gleichbleibend. In Hochkonjunkturphasen können Überstunden angesammelt werden. Das Modell der Wertkonten, bei denen ein Teil der Vergütung zinsbringend angespart wird, um sich zum Beispiel später die Rente aufzubessern, sind in vielen Varianten schon seit langem üblich.
Diskriminierung von GmbH-Geschäftsführern?
Das alles gilt für alle Arbeitnehmer in der Wirtschaft – ausgenommen die Gruppe der GmbH-Geschäftsführer. Das sind immerhin weit über 1 Million Leistungsträger in Wirtschaftsunternehmen. Das höchste Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat erst vor kurzem den Urteilen der Finanzgerichte Münster und Saarbrücken widersprochen, die Arbeitszeitkonten auch für GmbH-Geschäftsführer anerkannt haben.
Streitfall vor dem BFH war die Vereinbarung eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit seiner GmbH, dass ein Teil seiner fest vereinbarten Vergütungsbestandteile nicht ausgezahlt, sondern auf einem Investmentkonto angespart wurden, auf das er erst zu einem festgelegten Zeitpunkt Zugriff hatte. Das Gutachten sollte später zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands oder der Altersversorgung dienen.
Nach Auffassung des BFH (Urteil vom 11.11.2015 – I R 26/15) ist ein Arbeitszeitkonto mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers nicht vereinbar. Die Argumente, die zu dieser Entscheidung geführt haben, haben in der Literatur und der Praxis Protest und Kopfschütteln ausgelöst, da sie von einer Fiktion, aber weniger von den praktischen Erfordernissen eines Wirtschaftsunternehmens geprägt sind.
Mustervereinbarung für ein Arbeitszeitkonto
Die Praktikerzeitschrift GmbH-Steuerpraxis hat in ihrer aktuellen Ausgabe die BFH-Rechtsprechung unter die Lupe genommen und sich kritisch mit den Argumenten auseinandergesetzt. Aufgrund einer Analyse der Urteilsgründe wurden in einer Expertise die Anforderungen an eine aus steuerlicher Sicht „wasserdichte“ Vereinbarung zusammengestellt, die den Argumenten des BFH Rechnung trägt. Das Ergebnis ist eine Mustervereinbarung für ein Arbeitszeitkonto, das auch den steuerlichen Kriterien standhält und alle Fehler vermeidet, die im Sachverhalt des monierten Urteils eine Rolle spielten.
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