Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, nach dem Ausscheiden aus der Firma ein qualifiziertes Zeugnis über seine Tätigkeit zu erhalten

Weiter kann ein Zwischenzeugnis fordern, auch ohne die Absicht, die Firma zu verlassen. Mit dem Zwischenzeugnis sieht er die Bewertung über seine Leistung, wie sie sein Arbeitgeber diese wahrnimmt.
Viele Zeugnisse sind einwandfrei und arbeitsrechtlich in Ordnung. Einige Arbeitgeber lassen es sich nicht nehmen, eine textliche Wortwahl zu treffen, die sich für den Arbeitnehmer nachteilig auswirken kann. Liest der Arbeitnehmer das Zeugnis, fällt ihm diese Wortwahl nicht weiter auf. Sie ist im Fließtext enthalten und lässt sich grammatikalisch korrekt in den Text einordnen. Unternehmer, bei denen sich der Arbeitnehmer bewirbt, wissen sehr wohl über die Textgestaltung Bescheid. Es scheint eine Art Geheimschrift zwischen Arbeitgebern zu sein, von der Arbeitnehmer nichts wissen. Damit das Zeugnis den tatsächlichen Sachverhalt wahrheitsgemäß wiedergibt, ist es sinnvoll, es von einem Fachmann prüfen zu lassen.
Roland Sudmann ist ein solcher Fachmann. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt die „Geheimschrift“ der Arbeitgeber nur zu gut. Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts unterzieht er das Zeugnis einer detaillierten Prüfung und berät seinen Mandanten über seine Möglichkeiten, um ein neues Zeugnis anzufordern.
Sicher, jeder Betriebsrat einer Firma sollte diese geheime Wortwahl kennen. Es gibt nicht in jedem Unternehmen einen Betriebsrat. Dies ist hauptsächlich bei kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Tatsache. Für diese Arbeitnehmer steht Fachanwalt Roland Sudmann zur Verfügung. Er ist Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel; ist jedoch arbeitsrechtlich bundesweit aktiv. Wer Zweifel an der Richtigkeit seines Zeugnisses hat, sollte Fachanwalt Sudmann kontaktieren.