Von den technologischen Weiterentwicklungen derart fasziniert beschäftigt sich ein Großteil mit der Frage welches neue Smartphone ihm den gewünschten Entertainmentfaktor bieten kann. Ist das passende Modell nach eingehender Recherche der unterschiedlichen Smartphones nun gefunden, setzt sich ein Großteil der Smartphonebesitzer häufig das Ziel pfleglich mit der neuen Errungenschaft umzugehen. Wie so oft passiert es, dass das Vorgenommene nicht eintritt und das Smartphone von einem Herunterfallen auch nicht bewahrt werden kann.
Gerade diese Ereignisse versetzen die Nutzer in eine solche Übervorsicht, dass sie den Ablageort nach möglichen Gefahren mehrfach inspizieren. Allerdingstellt diese Vorgehensweise über kurz oder lang keine geeignete Lösung dar, so dass sich vermehrt gefragt wird, wie sich das Handy absichern lässt. Eine Lösung bietet hierbei die Handyversicherung. Doch ist sie tatsächlich so nützlich wie sie immer dargestellt wird?
Versicherungsbeitrag abhängig vom Kaufpreis
Beabsichtigt man den Kauf eines Handys wird während des Verkaufsgesprächs die Wichtigkeit einer dazugehörigen Handyversicherung zur Sprache gebracht. Haben die Argumente des Beraters überzeugt und entschließt sich zu ihrem Abschluss, genießt man für die Dauer von zwei Jahren ab Kaufdatum Versicherungsschutz. Dabei hängt der Versicherungsbeitrag von dem Kaufpreis des Smartphones ab. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wird nach Ablauf der zwei Jahre keine Kündigung ausgesprochen so verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
Diebstahl – kein neues Handy
Wer glaubt mit einem Diebstahl Anspruch auf ein neues Handy zu haben, de hat sich geschnitten. Die Versicherung sieht sich bei Diebstahl nur in der Leistungspflicht, wenn sich das Smartphone in der Jackentasche oder an einem unzugänglichen Ort befand. Jegliche andere Form der Aufbewahrung wird unter die Kategorie „grob fahrlässig“ eingestuft und unterliegt keinem Versicherungsschutz.
Makel sind Schönheitsfehler
Ist das Display zersplittert glaubt ein Großteil der Versicherungsnehmer dieses durch die Handyversicherung reparieren zu können. Doch auch hier schieben die Versicherer einen Riegel vor den Versicherungsschutz. Demnach muss das Display so in Mitleidenschaft gezogen worden sein, dass das Smartphone nicht mehr funktionsfähig ist. Sofern aber weiterhin normal telefoniert werden kann und sonstige Applikationen funktionieren wird dies seitens der Versicherer als Schönheitsfehler abgetan.
Allgemeine Geschäftsbedingung sehr wichtig
Sofern die Handyversicherung als Schutz für das Smartphone in Erwägung gezogen wird, ist es zu empfehlen das Kleingedruckte bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig auf ihre Einschränkungen im Versicherungsschutz hin durchzulesen. Denn nur so lässt sich gewährleisten, dass mit dem Bruch des Smartphones nicht noch bösere Überraschungen erlebt werden.
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Krüger & Müller GbR
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