Girokonto endlich bald für alle

Rund 25 Millionen Menschen in Europa sind nicht in der Lage ein Girokonto zu eröffnen. In der heutigen Zeit, in der alles über den bargeldlosen Zahlungsverkehr abgewickelt wird, bedeutet dies für diese Menschen eine erhebliche Einschränkung im Alltag. Betroffen davon sind vor allem sozial schwache Menschen und Jugendliche über 15 Jahre bzw. junge Erwachsene. Die Gründe, die die Banken hier anführen sind häufig, dass die Antragssteller obdachlos sind bzw. dass sie in der Schufa einen negativen Eintrag haben. Deshalb verweigern Banken häufig die Eröffnung von einem Girokonto.

Das Europaparlament hat in der Vergangenheit nun alles darangesetzt den Missstand zu beseitigen, dass so vielen EU-Bürgern ein Girokonto verweigert wird. Nach langen Verhandlungen hat man dort nun einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, dass es nun auch diesen Verbrauchern in der EU möglich ist am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Das Gesetz benötigt allerdings noch die Zustimmung der einzelnen EU-Staaten. Damit könnte dieses Gesetz vermutlich erst frühestens 2016 in Kraft treten.

Gegenwärtige Situation in Deutschland

In Deutschland selbst wird schon seit vielen Jahren ein Girokonto für jedermann gefordert. Wenn Deutschland dem Gesetz nun zustimmt, bekommen die deutschen Verbraucher mit derzeit keinem Zugang zum Girokonto haben. Schätzen zufolge sind dies zurzeit 500.000 Menschen. Jede Überweisung, an den Mieter, an den Stromlieferanten oder den Gasanbieter, kostet sie rund 15 Euro jedes Mal. Von dem wenigen Arbeitslosengeld, das diese Menschen bekommen, sind Anfang des Monats dann gleich locker 45 Euro bis 60 Euro weg. Außerdem behält die Agentur für Arbeit noch einige Euro ein, wenn sie Barauszahlungen tätigt. Allerdings haben die Banken in Deutschland eine freiwillige Selbstverpflichtungen gegeben, dass sie auch diesen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht verweigern. Einen Videoclip über die Rede einer Abgeordneten im Bundestag, die die Problematik in diesem Zusammenhang über die Situation in Deutschland sehr gut widerspiegelt, findet man auf girovip.net

Einzelheiten zum künftigen Basiskonto

Ein „Basiskonto“, wie von der EU gewollt, würde alle grundlegenden Zahlungsfunktionen umfassen, also Überweisungen, Lastschriften und Barauszahlungen. Der Inhaber von einem „Basiskonto“ darf allerdings sein Girokonto nicht überziehen. Ein kostenloses Girokonto wird es allerdings nicht geben. Dies hatte die Linkspartei im Europaparlament jedoch gefordert. Es heißt aber, dass die Konditionen für ein „Basiskonto“ vorsehen sollen, dass die Gebühren niedrig sind. Weitere Vorschläge, die ebenfalls vom Europaparlament nicht umgesetzt wurden und stattdessen in einem Kompromiss endeten, gab es noch viele weitere. So forderte die EU-Kommission zum Beispiel im Vorfeld, dass diese Pflicht ein „Basiskonto“ zur Verfügung zu stellen auf eine Bank pro EU-Staat beschränken sein sollte. Der Kompromiss war, dass der Anspruch auf ein „Basiskonto“ nur im jeweiligen Heimatland des Antragstellers besteht.

Noch einfacherer Vergleich der Konditionen

Mit dem neuen Gesetz, dem die EU-Staaten noch zustimmen müssen, wird aber nicht nur das Recht auf ein „Basiskonto“ gewährleistet. Die EU will es den Verbrauchern erleichtern, dass sie die Konditionen von Girokonten noch einfacher vergleichen und die Bank wechseln können. Hierzu sollen die Banken verpflichtet werden Gebührenlisten zu erstellen und diese im Internet zu veröffentlichen. Die Banken in Deutschland sehen dies etwas kritisch und halten die Übersicht von Preis und Leistung schon jetzt für übersichtlich und den Bankenwechsel für unproblematisch.