Früher war das so: wer sich von der Krankenkasse (GKV) befreien ließ um in die Private Krankenversichern (PKV) zu wechseln, der war für immer befreit. Das hat sich zum 1.8.2013 mit der eingeführten obligatorischen Anschlussversicherung geändert. Damit schafft das Gesetz nun einige Gestaltungsspielräume.