Stettenfels Immobilien empfiehlt die Absicherung von Elementarschäden bei Immobilien in der Region Heilbronn

Versicherungsschutz für Immobilien wird umso wichtiger in Zeiten, in denen die Naturgewalten immer häufiger toben. Doch gibt es die absolute Sicherheit? Die gibt es leider nicht. Marek Cwik, Geschäftsführer von Stettenfels Immobilien klärt auf, worauf man versicherungstechnisch achten sollte.

Springfluten, schwere Hagelstürme und Hochwasser nehmen zu. An der Nordsee, an Elbe und Donau, aber auch in der Region Heilbronn an Neckar, Zaber, Jagst und Kocher. „Die Betroffenen haben meist sehr lange mit den Folgen von Hochwasser zu kämpfen“, so Marek Cwik. Indessen müssen  Versicherungsgesellschaften Milliardenbeträge für die Ansprüche von Versicherungsnehmern aufbringen und schreiben rote Zahlen. Naturkatastrophen nehmen zu und es ist daher abzusehen, dass die Versicherungsprämien von Gebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherungen steigen werden.

Die Elementarschadenversicherung übersteigt die übliche Wohngebäudeversicherung und deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Mit zunehmendem Risiko durch tobende Naturgewalten wird eine solche Zusatzversicherung nahezu unverzichtbar. Marek Cwik von Stettenfels Immobilien rät: „Lesen Sie auf jeden Fall das Kleingedruckte, denn die Leistungen driften von Anbieter zu Anbieter sehr stark auseinander“. So werden beispielsweise Schäden durch Ableitungsrohre oder Blitzeinschläge nicht durchweg abgedeckt. Auch variiert die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall stark. Generell sind die Versicherungsbeiträge abhängig von der (Risiko-)Lage der Immobilie, des gewünschten Schutzumfangs und natürlich des Versicherungsanbieters – sie liegen zwischen 250 und 1.000 Euro.

Bei der Absicherung gegen Hochwasserschäden richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach der Einordnung in eine der vier Gefahrenklassen (GK):

  • GK 1: statistisches Hochwasser seltener als alle zweihundert Jahre
  • GK 2: statistisches Hochwasser alle fünfzig bis zweihundert Jahre
  • GK3: statistisches Hochwasser alle zehn bis fünfzig Jahre
  • GK4: statistisches Hochwasser alle 1 bis zehn Jahre

Diese Gefahrenklassen sind im „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen” (kurz ZÜRS) definiert und in der Regel kartografisch in den einzelnen Gemeinden einzusehen.  In Deutschland gibt es etwa 280.000 Haushalte in der höchsten Gefahrenklasse vier. Dies sind in der Regel Regionen in unmittelbarer Wassernähe.

Sie wohnen nicht in unmittelbarer Wassernähe und benötigen daher für solche Schäden keinen Versicherungsschutz? „Weit gefehlt!“, so Marek Cwik. Denn unter Elementarschäden fallen auch Schäden durch Starkregen, und die gibt es bundesweit – unabhängig von der ZÜRS-Klasse. Statistisch gesehen entfallen laut der Versicherer die meisten Schäden sogar auf die Gefahrenklassen eins und zwei. Konkret sind das in Baden-Württemberg fast 93 Prozent der Schäden und über 87 Prozent der Schadensumme.

Analog zu den von Hochwasser gefährdeten Gebieten gibt es Klassifizierungen für Erbebenzonen (0-3) und Schneelastzonen (1, 1a, 2, 2a, 3). Bauherren müssen sich beim Neubau einer Immobilie an die Umsetzung der Normen in der jeweiligen Landesbauordnung halten. Ein Architekt, Statiker oder der Hausanbieter verantwortet jeweils die statischen Berechnungen für eine korrekte Umsetzung.

Absicherung gegen Elementarschäden generell wichtig

Als Elementarschäden (auch Naturschäden genannt) gelten Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen, Schneelast, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Schneelast und Vulkanausbruch verursacht werden. Somit ist eine Elementarabsicherung in allen Regionen wichtig und sinnvoll.

Eine Gebäudeversicherung deckt diese Schadensarten in der Regel nicht ab. Es sei denn, dies wurde ausdrücklich mitversichert und ist in der Versicherungspolice aufgelistet. Gleiches gilt bei der Hausratversicherung.