Pensionskassen: erhöhte Haftungsrisiken für Arbeitgeber
PM Dr. Johannes Fiala / Dipl.-Math. Peter A. Schramm. München im Oktober 2013. Freigegeben für DAS Netzwerk Dübbert & Partner.
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Pensionskassen stressen Arbeitgeber wegen deren Ausfallhaftung gegenüber Mitarbeitern*
Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist die Pensionskasse (PK). Wegen ihrer Überwachung durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ersparen sich die Arbeitgeber in diesem Fall den Beitrag zum Pensionssicherungsverein (PSVaG). Gerät der Arbeitgeber in Insolvenz, wird es jedoch auch keine Leistungen des PSVaG für die Mitarbeiter geben – ob die Pensionskasse hingegen voll leistet, ist ungewiss.