Wenn das Haustier krank ist


Alleinerziehende Elternteile haben das Recht zu Hause zu bleiben wenn das Kind krank ist. Das ist keine Frage. Doch wie sieht es aus wenn das Haustier krank ist? Für viele Menschen ist ein Haustier ein Familienmitglied, das ihnen über die Einsamkeit hinweghilft. Doch nach dem geltenden deutschen Recht ist ein Haustier wie Hund und Katze eine Sache und kein Ersatz für Kinder oder Partner. Nach dem geltenden Recht ist ein Haustier nicht mit einem Familienmitglied gleichzusetzen. Ist das Haustier krank erwartet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei der Arbeit.

Das derzeit geltende Arbeitsrecht sieht keine bezahlte Freistellung bei Krankheit von Hund und Katze vor. Der Arbeitnehmer muss entweder Urlaub nehmen oder mit seinem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung vereinbaren. Es gibt wie immer auch Ausnahmefälle. In jedem Fall muss er sich bei seinem Arbeitgeber unverzüglich abmelden.

In welchen Fällen der Arbeitnehmer zu Hause bleiben darf, damit er seinen Hund oder seine Katze pflegen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche diese sind weiß Rechtsanwalt Roland Sudmann. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Fachanwalt Sudmann kann seinem Mandanten genau erklären wann er zu Hause sein Haustier pflegen darf und wann es für ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen geben kann.

Fachanwalt Sudmann ist Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel. Er ist nicht nur im Mannheimer Raum tätig, sondern im gesamten Bundesgebiet. Fachanwalt Sudmann vertritt seine Mandanten vor ihren Arbeitgebern und versucht in erster Linie eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich vertritt er seine Mandanten vor dem zuständigen Arbeitsgericht.