Steuertipps zum Jahresende 2017

In den letzten Wochen des Jahres können Sie durch einige kluge Entscheidungen Ihre Steuerlast reduzieren. Stellen Sie noch rechtzeitig Anträge und prüfen Sie, welche Ausgaben sich in diesem Jahr oder in 2018 günstiger auswirken.

Steuererklärung 2013 – Abgabefrist für Antragsveranlagungen endet am 31.12.2017
Liegt bei Ihnen kein Grund für eine Pflichtveranlagung vor, kann es sich häufig lohnen, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. In diesem Fall müssen Sie sich mit der Abgabe der Steuererklärung 2013 beeilen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2013 läuft am 31.12.2017 ab. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie die Ihnen zustehenden Steuererstattung.

Werbungskosten
Wenn Sie noch im Jahr 2017 Geld z. B. für eine Fortbildung, Arbeitskleidung, Büromöbel oder den berufsbedingt notwendigen Computer ausgeben, erhöhen sich damit Ihre Werbungskosten. Damit sie sich aber steuermindernd auswirken, müssen die Werbungskosten im Jahr allerdings den Betrag von 1000 Euro übersteigen, da Arbeitnehmern ohnehin der Werbungskostenpausch-betrag von 1000 Euro vom Finanzamt gewährt wird.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Werbungskosten die 1000-Euro-Hürde z. B. bereits durch Ihre täglichen Fahrten zum Arbeitsort oder durch eine Reisetätigkeit überschreiten. Sollten Sie im Jahr 2017 unter den 1000 Euro bleiben, können Sie eventuell durch die zeitliche Verschiebung der Ausgaben in das nächste Jahr die 1000 Euro Grenze 2018 überspringen.

Verschieben Sie die Anschaffung von Büromöbeln oder Laptop auf Januar 2018
Bei beruflich genutzten Gegenständen wie Büromöbel oder ein Laptop/PC handelt es sich um sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese dürfen ab 2018 bei einem Wert von bis zu 800 Euro netto (952 Euro brutto) sofort abgeschrieben werden. Bis Ende 2017 beträgt der Nettowert nur 410 Euro (487,90 Euro brutto).

Kindergeld für die Vergangenheit beantragen
Eltern sollten zum Jahresende überprüfen, ob ihnen Kindergeld für die Vergangenheit zusteht. Bisher kann dieses bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Bei einem Antrag ab 2018 verkürzt sich der Zeitraum auf nur noch sechs Monate.

Riester–Anträge stellen, höhere Gehälter und Geburten von Kindern melden
Haben Sie im vergangenen Jahr Familienzuwachs bekommen, den Job gewechselt oder eine Gehaltserhöhung bekommen, dann müssen Sie eventuell Ihre Riester-Beiträge anpassen. Denn wer zu wenig in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt keine oder gekürzte Zulagen.
Wenn Sie bisher keinen Dauerzulagenantrag abgegeben haben, können Sie Ihre Riester-Zulage zwei Jahre rückwirkend beantragen. Sie können also beispielsweise 2017 noch die Zulagen von 2015 retten, indem Sie jetzt den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über Ihren Riester-Anbieter einreichen.

Steuersparmodell – Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen
Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen mindern Ihre Steuerlast. Vor allem Privatversicherte können ein interessantes Steuersparmodell nutzen. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge für maximal zweieinhalb Jahre im Voraus noch vor dem Jahreswechsel zu begleichen. Diese Beiträge für den Basistarif sowie die Pflegepflichtbeiträge können Sie dann bereits für 2017 steuermindernd geltend machen. Die Vorauszahlung lohnt sich besonders, wenn das Einkommen 2017 voraussichtlich höher als 2018 ist.

Heiraten noch vor dem 01.01.2018
Paare, die heiraten wollen, können noch bis Ende Dezember zum Standesamt gehen: Dann können sie den Splittingtarif für das komplette zurückliegende Jahr nutzen. Paare, die sich trennen wollen, sollten noch bis zum neuen Jahr warten.

Nutzen Sie die neue Rechtsprechung des BFH – Krankheitskosten bündeln
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem die Ausgaben für den Erhalt der Gesundheit beziehungsweise Krankheitskosten. Dazu zählt die neue Brille ebenso wie der Eigenanteil beim Kuraufenthalt, die neue Zahnspange für das Kind oder Zuzahlungen für vom Arzt verschriebene Medikamente. Abhängig von Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder zieht das Finanzamt Ihnen hiervon eine Zumutbarkeitsgrenze ab. Der Bundesfinanz-hof hat 2017 eine neue Rechenregel für außergewöhnliche Belastungen aufgestellt. Danach wird die Zumutbarkeitsgrenze jetzt früher erreicht, sodass womöglich mehr Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Je niedriger das Einkommen und je größer die Familie, desto geringer ist der zumutbare Eigenanteil an den Krankheitskosten.

100 Euro Handwerkerleistungen bezahlen – 20 Euro Steuerersparnis kassieren
Bis zu 1.200 Euro Erstattung zahlt Ihnen der Fiskus, wenn Sie Arbeitskosten für Handwerker-leistungen i. H. v. 6000 Euro in Ihrem Haushalt im Jahr in Anspruch genommen haben. Voraus-setzung ist lediglich eine Rechnung des Handwerkers und eine unbar bezahlte Rechnung.
Das Finanzamt akzeptiert Arbeits- und Anfahrtskosten sowie Mieten für benötigte Maschinen – egal, ob der Handwerker neu tapeziert, die Heizung wartet, den Garten pflegt oder den Computer repariert. Materialkosten können Sie nicht geltend machen.
Sollten Sie die 1200 Euro in diesem Jahr noch nicht ausgeschöpft haben und eine größere Renovierung geplant haben, so können Sie vor Jahresende auch eine Teilzahlung mit dem Handwerker vereinbaren. Sie müssen die (Teil-) Rechnung für den Handwerker bis zum 31.12.2017 begleichen, damit Sie sie in der Steuererklärung 2017 ansetzen können. Sollten die 1200 Euro für 2017 bereits ausgeschöpft sein, sollten Sie die Rechnung des Handwerkers und die Überweisung der Rechnung in das kommende Jahr verschieben.

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Der Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- bietet Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Studenten im Rahmen einer Mitgliedschaft bundesweit persönliche Hilfe vor Ort u. a. bei der Einkommensteuererklärung (begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG), in Lohnsteuer- und Kindergeldfragen.