Neuer Bankenskandal: Das P-Konto

Schuldnerberater warnen vor Pfändungsschutzkonto – Horrende Gebühren

Erkelenz, 18.10.2011

Ab dem 01. Januar 2012 soll es in Kraft treten: Das Pfändungsschutzkonto, die einzige Möglichkeit, Pfändungsschutz zu erhalten, denn den Weg über das Vollstreckungsgericht gibt es dann nicht mehr. Doch Verbraucherschützer und Schuldnerberater schlagen schon jetzt Alarm und verlangen, endlich eindeutige gesetzliche Regelungen zu schaffen.

Es sollte ursprünglich eine einfache und unbürokratische Lösung zur Sicherung des pfändungsfreien Existenzminimums werden, dass sogenannte P-Konto. Doch die Bereitschaft, solche Konten einzurichten bzw. umzustellen, geht bei den führenden Banken und Sparkassen quasi gegen Null. Das sieht man daran, dass die Institute teilweise von ihren Kunden horrende Gebühren verlangen.

Manche Volksbanken verlangen bis zu 27 Euro monatlich für die Kontoführung und auch Banken und Sparkassen erheben Gebühren zwischen 15 und 10 Euro. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz wollte im August von insgesamt 53 Banken und Sparkassen wissen, wie hoch die monatliche Gebühr eine P-Kontos ist. Das Ergebnis war mehr als ernüchternd: Lediglich 16 Institute, also knapp ein Drittel, beantworteten die Frage der Verbraucherzentrale. Man hüllt sich in Schweigen und signalisiert damit die Interessenlosigkeit eines P-Kontos für die Kunden.

Was mit einer guten Idee anfing, scheint in den Wirren der Bürokratie unterzugehen, denn leider gibt es auch künftig keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines P-Kontos. Nur ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.

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