KALAPA Schiffsfonds SeaClass 4 vor der Auflösung

Bestehen Chancen für Anleger, sich gegen hohe Verluste zu wehren?

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Betrübliche Post erhielten Ende Juli die rund 2.000 Anleger des geschlossenen Fonds KALAPA SeaClass 4. Die zur KGAL gehörige Fondsgesellschaft teilte mit, dass die beiden dem Fonds gehörenden Containerschiffe veräußert werden mussten. Der Kaufpreis ging vollständig an die Bank. Die Anleger erhalten außer den bisher geleisteten Ausschüttungen keinen Cent zurück. Zwischen 2007 und 2011 schüttete der Fonds 29 % des Kapitals aus. 71 % sind damit verloren. Gewinn gab es keinen Cent in den ganzen Jahren.

Nach Ansicht des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst Hoffmann steht das Schicksal dieses Fonds stellvertretend für eine Reihe geschlossener Fonds, insbesondere jenen, die in Schiffe, Flugzeuge und alternative Energie investierten. „In allen Fällen tragen die Privatanleger das Hauptrisiko. Nur wenigen ist bewusst, dass die Fondsgesellschaften selbst praktisch kein Risiko eingehen“, so Dr. Hoffmann. Nicht selten sind sie bei Fonds-Volumina von 100 Mio. Euro lediglich mit 1.000 Euro beteiligt.

Stattdessen werben sie über Banken gutgläubige Kleinanleger als „Investoren“ an. Hohe Vermittlungsprovisionen spielen nicht selten in die nachfolgende Beratung durch die Banken hinein.

Die Fondsgesellschaft verweist auf den meist 100-seitigen Prospekt, in dessen Kleingedrucktem die Risiken erläutert werden. Die Bank behauptet stets, den Prospekt übergeben und auf sämtliche Risiken hingewiesen zu haben. Der Anleger, der sein Geld zurück haben will, ist in der misslichen Lage, die Falschberatung beweisen zu müssen. Bei den Fondsgesellschaften ist dann häufig nichts mehr zu holen. Die Banken wiederum wehren sich mit Hilfe internationaler Rechtsanwaltskanzleien.

Für den Schutz der Anleger setzen sich auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwälte wie Dr. Ernst Hoffmann ein, die immer wieder Urteile gegen Banken erwirken. Dennoch scheuen viele Anleger das Prozesskostenrisiko. „Dieser offensichtlichen Misslage ließe sich leicht durch ein Verbot des provisionsbasierten Vertriebs begegnen“ erläutert Dr. Hoffmann. „Wenn nicht die Fondsgesellschaften, sondern der Anleger seine Bank für die Beratung bezahlen würde, würde die Beratung viel mehr an den Interessen des Kunden ausgerichtet.“ Leider hat der deutsche Gesetzgeber bei der kürzlichen Gesetzesänderung diese Maßnahme, die in verschiedenen europäischen Ländern bereits gilt, nicht umgesetzt.

Auch im Falle von KALAPA SeaClass 4 empfahlen Banken den Fonds häufig als sichere Anlage. Die erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust erwähnten sie nicht. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann enthält der Prospekt einige Fehler, die seitens der Berater ebenfalls nicht berichtigt wurden. Damit haben Anleger eine gute Chance, ihr Kapital zurück zu erlangen.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen wie Genussrechte, offene und geschlossene Fonds, Zertifikate und Immobilien. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 oder über die Website www.kanzlei-drhoffmann.de

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