Ist Sebastian Edathy einem Geheimdienst im Weg?

npd_unterliegt_vor_gericht Ist Sebastian Edathy einem Geheimdienst im Weg?Selten gab ein derartiges „Verwirrspiel“ um eine einen deutschen Bundestagsabgeordneten, welches nunmehr in einer äußerst mageren und selbst bei engagiert unsachlich schludriger Betrachtung von Jurastudenten in Erstsemester, bedenklichen Anklageschrift mündete.
Wegen des Verdachts des angeblichen Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar 2014 angesetzt. Hierbei hingegen wird man den Verdacht nicht los, dass die herausragende Rolle des einstigen SPD Bundestagsabgeordneten Edathy, als Vorsitzender des NSU – Untersuchungsausschusses, offensichtlich mächtigen Figuren bei einem deutschen Geheimdienst nicht gepasst hat – und man seit geraumer Zeit mit schmutzigen Tricks versucht die Person Edathy, gesellschaftlich aus dem Weg zu räumen – was in derlei Kreise der hinterhältigen Schlapphüte (wie man Geheimdienstler im Volkmund gerne nennt) nichts Besonderes darstellt.
Die Anklageschrift gegen Edathy zeigt unterdessen wie bereits oben angeführt, selbst dem Jurastudenten im Erstsemester, dass die Beweisführung mehr als nur äußerst schwierig ist. Denn die Ermittler konnten nur über Datenspuren auf dem Server des Bundestages feststellen, dass von einem eventuell von Edathy genutzten Laptop – kinderpornografische Seiten aufgerufen worden sein sollen, ob dies Edathy war ist hingegen mehr als fraglich… Die Staatsanwaltschaft Hannover, welche bereits im Fall Christian Wulff – Spuren ihrer „möglichen Befangenheit in die deutschen Geschichtsbücher gestempelt hat“, hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt. Mitte Juli 2014 hatte sie Anklage erhoben. Edathy war als Bundestagsabgeordneter im Februar 2014 zurückgetreten, wenige Tage, bevor die Ermittlungen öffentlich wurden.
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zurücktreten müssen, weil er SPD-Chef Sigmar Gabriel über die Ermittlungen informiert hatte, dies alles begründet in der Zusammenschau nach Meinung von BERLINER TAGESZEITUNGBerliner TageblattDeutsche Tageszeitung, die mehr als nur bedenkliche Handhabe der bundesdeutschen Staatsorgane.
Sollte wie im Fall Wulff, erneut die Staatsanwaltschaft Hannover als Verlierer, eines nach Bürgermeinung völlig sinnlosen Prozesses hervorgehen, dann zumindest dürfte nicht nur abermals der ohnehin nach Bürgermeinung katastrophale beschädigte Ruf der Staatsanwalt in Hannover gelitten haben, sondern die Frage aufkommen – wie weit geht der bundesdeutsche „Rechtsstaat“ bei der „Herbeischaffung“ des Rechts?