IAS gibt Tipps zum gesetzeskonformen Arbeiten mit ERP-Software

In einer Übersicht zeigt der ERP-Anbieter Industrial Application Software GmbH, wie Unternehmen sich bestmöglich über die Auswirkungen von Gesetzesänderungen informieren können und gibt konkrete Handlungsempfehlungen

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Anna Seel, Marketing- und PR-Managerin bei der IAS GmbH.

Karlsruhe, 23.08.2011. Aktuell müssen sich Unternehmen, die Daten für die Voranmeldung der Umsatzsteuer aus ihrem ERP-System extrahieren, mit der geänderten Umsatzsteuervoranmeldung auseinandersetzen. Derartige Bedarfsfälle treten branchenübergreifend auf und verlangen oft nach entsprechender Anpassung dazugehöriger Transaktionen in der ERP-Software. Damit diese Situationen frühzeitig erkannt werden, hat der Karlsruher ERP-Anbieter Industrial Application Software GmbH (IAS) jetzt Tipps gesammelt, wie Unternehmen sich umfassend zu geänderten Gesetzen und noch erwarteten regulatorischen Neuerungen informieren sollten. Diese Übersicht beinhaltet weiterführende Quellen und konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen Firmen jederzeit „up to date“ bleiben. Unter der Adresse http://www.caniaserp.de/cms/uploads/files/download/183665.pdf können Interessenten von jetzt an das kostenlose Dokument beziehen.

Für Anna Seel, Marketing- und PR-Managerin bei der IAS, belegen derartige Ereignisse einen ständigen Handlungsbedarf: „Geänderte Gesetze und neue regulatorische Anforderungen verlangen nach flexibel reagierenden Unternehmen. Am 27. Mai hat der Bundesrat der Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Folglich wurde §13b UStG weiter angepasst. Bereits zum 1. Juli 2011 wirkte sich dies konkret auf die Umsatzsteuervoranmeldung aus. Da die Übergangsfrist für die Unternehmen meist relativ knapp ist, muss zeitnah gehandelt werden. Andernfalls ergeben sich je nach Sachverhalt unterschiedliche Schwierigkeiten wie Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen. Im Fall der Umsatzsteuervoranmeldung drohen zum Beispiel Probleme bei der Steuerprüfung und Bußgelder. Unternehmen aller Branchen sind also angehalten, sich kontinuierlich und bestmöglich über neue Auflagen zu informieren und die eigenen Strukturen und Prozesse entsprechend zu überprüfen. Hier proaktiv vorzugehen, ist unbedingt empfehlenswert. Nutzer der ERP-Lösung CANIAS werden beispielsweise von IAS regelmäßig über relevante rechtliche Aspekte aufgeklärt. Der Informationsvorsprung ist nicht nur dahingehend wichtig, dass er Schadensfällen vorbeugt, sondern kann sich sogar wirtschaftlich vorteilhaft auswirken. In der Übersicht zeigt IAS verschiedene Ansatzpunkte auf, die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen für Gesetzesänderungen sensbilisieren und dazu anhalten sollen, möglichst vorausschauend zu denken und zu handeln.“

Die Industrial Application Software GmbH (IAS) ist ein innovatives Systemhaus im
Bereich betriebswirtschaftlicher Komplettlösungen. 1989 als SAP-Beratungshaus
gegründet, bietet die IAS GmbH seit 1993 die eigen entwickelte ERP-Standardsoftware
CANIAS ERP an. Die IAS verfügt heute neben der Niederlassung in Karlsruhe über
weitere Standorte in der Türkei, Dubai und China und beschäftigt insgesamt 120
Mitarbeiter. Mehr als 7.000 gleichzeitig aktive CANIAS-User in 19 verschiedenen Ländern
arbeiten bereits erfolgreich mit der IAS-Software.

Ihren Kunden, die hauptsächlich im Markt der KMU und im gehobenen Mittelstand
vertreten sind, bietet die IAS GmbH einen Full-Service rund um das ERP-Projekt von
Projektmanagement und Programmierungen bis zu Beratung und Schulung.

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Industrial Application Software GmbH
Anna Seel
Augartenstraße 1
76137 Karlsruhe
0721 / 96416-0

http://www.canias.de
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