Grundlagen und Bedeutung der Haftpflichtversicherung

Ohne Haftpflichtversicherung kann sich ein Schaden auf die eigene Existenz empfindlich auswirken.

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Im Bereich der Haftpflichtversicherung findet auch das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung.

Für viele Gefahren kann man auch außerhalb des Versicherungsbereiches Vorsorgemaßnahmen treffen. Nicht aber, wenn es um unkalkulierbare Schadensersatzforderungen im Bereich der Haftpflichtrisiken geht. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung ist daher heute allgemein anerkannt. Es hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass derjenige, der keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, als leichtsinnig und verantwortungslos angesehen wird.

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Aus dieser Tatsache heraus ist auch zu verstehen, dass z. B. mehr als 80 Prozent der Haushalte mit Kindern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Somit gehört die Haftpflichtversicherung zu den verbreitetsten Versicherungen in Deutschland.

Die Haftpflichtversicherung hat eine positive Wirkung für Schädiger und Geschädigten zugleich. Zu einem sichert sie das Vermögen des Schädigers vor Schadensersatzansprüchen. Gleichzeitig garantiert sie aber dem geschädigten Anspruchsteller, dass er eine Ersatzleistung auch dann erhält, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers dieses ohne Haftpflichtversicherung nicht zulassen würden.

Wird durch die Handlung einer Person ein anderer (oder juristisch formuliert: „Ein Dritter“) geschädigt, so entspricht es unserem Rechtsempfinden, dass der Schädiger die Pflicht hat, diesen Schaden wieder gutzumachen. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wird Haftpflicht genannt. Damit der Umfang dieser Ersatzleistung nicht nach willkürlichen Maßstäben geregelt wird, muss es Rechtsvorschriften geben, welche die Regelungen des Schadensausgleiches bestimmen.

In Deutschland gibt es kein einheitliches, umfassendes Haftpflichtgesetz, sondern die relevanten Bedingungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, wie z. B. dem

– BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
– StVG (Straßenverkehrsgesetz)
– ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz
– UmweltHG (Umwelthaftungsgesetz) und viele mehr.

Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, in einem Vertrag bestimmte Bestimmungen zu vereinbaren, die z. B. bei mangelhafter Erfüllung eines Vertrages über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Schadensersatzansprüche festlegen.

Bildquelle: Gert Altmann, www.pixelio.de

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