Das Bundesgesetzblatt gab die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt. Der unpfändbare Betrag steigt ab dem 01.07.2011 um 40,00 Euro. D.h. bis zu einem Nettolohn von 1029,99 Euro – bisher waren es lediglich 989,99 Euro – kann nicht
WeiterlesenAutor: ACG
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