Voraussetzungen, um 2015 den Gründungszuschuss zu erhalten!

Wichtiges & Wissenswertes für Existenzgründer
Während noch vor einigen Jahren viel mehr Existenzgründer mit einer Unterstützung der Arbeitsagentur und dem Gründungszuschuss rechnen konnte, sind die Bewilligungen der Arbeitsagentur nach der Gesetzesänderung 2012 deutlich zurückgegangen. Was Sie daher im Vorfeld der Beantragung unbedingt beachten sollten, verraten wir Ihnen an dieser Stelle.

Ein kurzer Rückblick 2014: Mehr Klasse statt Masse
Bei der Analyse der Gründungen im Jahr 2014 fällt ein Aspekt direkt ins Auge: Die Gründungen sind – wie bereits im Vorjahr – weiterhin rückläufig, dafür aber mit mehr Tiefgang. Das heißt ganz konkret, dass die Qualität der Idee gestiegen ist, dafür aber insgesamt weniger Gründungswillige den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Ein Grund für die erneute Abnahme ist sicherlich, dass man bei der Beantragung des Gründungszuschusses einige Hürden überwinden muss. Welche das sind und worauf sie bei der Beantragung in diesem Jahr besonders achten sollten, das erfahren Sie im Folgenden.

1. Beantragung aus der Arbeitslosigkeit
Bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, kann der Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Dabei soll der Gründungszuschuss in der Anfangszeit die Zahlungsfähigkeit unterstützen, da anfangs in der Regel die Auftragslage noch nicht ausreicht, um dieses sicherzustellen.
Bedenken Sie dabei immer: Das Arbeitslosengeld sowie der Gründungszuschuss sind steuerfrei und nicht rückzahlbar. Wenn es zur Zusage durch die Arbeitsagentur kommt, fällt dafür dann die Zahlung des ALG I weg.

Voraussetzungen für die Beantragung aus der Arbeitslosigkeit:
Zum Zeitpunkt der Gründung muss der Gründer/die Gründerin mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen.
Wichtig: Der Antrag auf Gründungszuschuss muss bei der Arbeitsagentur vor der Gründung gestellt werden.
Mit dem Gründungsdatum endet dann offiziell die Arbeitslosigkeit und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes.
Gründungszuschuss 2015

Achtung Fallstricke: Sperrzeiten und Ruhezeiten
Die Meldung der anstehenden Arbeitslosigkeit bzw. als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur muss in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
Der Gründungszuschuss kann dann erst nach der Sperrfrist/Ruhezeit beantragt werden. Bedenken Sie, dass sich der Gesamtanspruch auf das Arbeitslosengeld ggf. um diese Zeiten verringert.
Unsere Empfehlung: Besprechen Sie die jeweilige individuelle Situation vorab mit der Arbeitsagentur und/oder binden Sie rechtzeitig eine erfahrene Unternehmensberatung für Ihre Strategie der Existenzgründung ein.
In welcher Höhe gibt es den Gründungszuschuss und wer hat Anspruch darauf?
Generell gilt: Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Anspruch I (ALG I) und somit nach dem vorherigen Einkommen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, die mit der Gründung eines Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist aber eine Ermessensleistung – das heißt Ihr Vermittler entscheidet, ob Sie die Förderung bekommen.

Der Gründungszuschuss teilt sich dann in zwei Phasen auf

Phase 1:
In der ersten Etappe ermöglicht der Gründungszuschuss für 6 Monate einen Zuschuss von ALG 1 + 300,- € pro Monat. Allein mit den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel die 300,- € Pauschale benötigt. Der Vorteil gegenüber dem Arbeitslosengeld: Einmal genehmigt, darf im Prinzip beliebig viel hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Kürzung des Gründungszuschusses kommt.
Phase 2:
Gegen Ende der sechsmonatigen Grundförderung kann die Verlängerung des Pauschalbetrages (300,- €) für weitere 9 Monate beantragt werden.
Danach muss das neue Unternehmen dann auf eigenen Beinen stehen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ergänzend Arbeitslosengeld Il beantragt werden.

2. Businessplan
Die Arbeitsagenturen fördern nur Gründungsvorhaben, die „förderungswürdig“ sind und auch Ausblick auf langfristigen Erfolg haben.
Dabei geht man davon aus, dass eine entsprechende Anlaufphase benötigt wird. Wichtig ist hier einmal mehr der detaillierte Businessplan: Hieraus muss klar hervorgehen, wann wie, was, erreicht werden soll. Zudem sollte die Planungsrechnung für 24 Monate im Businessplan dargestellt werden.

3. Fachkundige Stellungnahme
Hier bleibt festzuhalten: Die Arbeitsagenturen entscheiden nicht alleine, ob das Gründungsvorhaben bewilligt wird, sondern eine sogenannte „fachkundige Stelle“ wird zur Beurteilung hinzugezogen. Für diese fachkundige Stellungnahme kommen z. B. Starterzentren, Kammern, Unternehmens- und Steuerberater in Frage.
Es muss vorher genau überlegt werden, wie groß der Bedarf eines kritischen Auges aus der Praxis ist, und was für den erfolgreichen Start benötigt wird.
Bei den öffentlichen Stellen kostet die fachkundige Stellungnahme i. d. R. nichts. Achtung hier vor Online-Portalen, die sich auf vermeintlich günstige Angebote spezialisiert haben. Realistisch betrachtet kann es nicht funktionieren, mal eben über Ihre Zukunft zu entscheiden, ohne einen direkten persönlichen Kontakt. Ein günstig „gekaufter“ Stempel aus dem Internet hilft nicht weiter und führt im Zweifelsfalle zur Ablehnung des Gründungzuschusses und im schlimmsten Fall zum Scheitern der Existenzgründung. Die Arbeitsagenturen erkennen sehr genau, was realistisch und seriös ist.

Beratung mit PraxisWissen: Unternehmens- und Steuerberater
Eine erfahrene fachkundige Stelle kann durch genaue Kenntnis der Verwaltungspraxis in den Arbeitsagenturen das Risiko einer Ablehnung des Gründungszuschusses deutlich senken.
Eine Beratung mit Praxis Know-how erhalten Sie von zugelassenen Unternehmens- und Steuerberatern. Für diese fachkundige Stellungnahme stehen im Idealfall öffentliche Fördermittel zur Verfügung. In welcher Höhe Fördermittel für eine Beratung genutzt werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Der Staat hat großes Interesse daran, dass ein Gründungsvorhaben auch zum Erfolg führt. Daher gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene, die einen Teil der Beratungskosten vor und nach der Gründung übernehmen wie z. B. das bekannteste der KfW das „Gründercoaching Deutschland“.

Tipps
Überstürzen Sie nichts, sondern bereiten Sie die Selbstständigkeit in Ruhe vor. Ein gut durchdachter, professioneller und detailliert ausgearbeiteter Businessplan ist schon die „halbe Miete“. Wenn Sie diese erste Hürde genommen haben, gehen Sie langsam und durchdacht weiter, denn gerade anfangs sollte das Geschäft auf soliden Füßen stehen. Auch wenn der Gründungsbereich aufgrund der vorherigen Tätigkeit nicht fremd ist,
unterschätzen Sie nicht die Vorlaufzeit, um in der neuen Situation „anzukommen“.

Übrigens: Die Quote aus unserem Hause für den Erhalt des Gründungszuschusses: 100%!