Die Freibeträge auf dem P-Konto werden zum 01.07.2013 erhöht.
Mit dem P-Konto kann ein Kontoguthaben automatisch vor Pfändungen geschützt werden. Automatisch geschützt ist derzeit ein Freibetrag in Höhe von 1.028,89 EUR sobald ein bestehendes Konto in ein P-Konto umgewandelt wird. Der automatische Pfändungsschutz wird auf 1.045,04 EUR erhöht. Pfändungsschutz vor Kontopfändungen wird seit dem 01.01.2012 nur noch für Inhaber eines sogenannten P-Kontos gewährt. Wird ein normales Girokonto gepfändet, wird das Kontoguthaben nach 4 Wochen automatisch an den Gläubiger überwiesen….
Weiter lesen...Pfändungstabelle – die Bibel aller Schuldnerberater
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Die Pfändungstabelle ist die Berechnungsgrundlage für das pfändbare Einkommen schuldhafter Personen. Von vielen Schuldnern wird sie als ihr Galgenstrick gefürchtet, doch erkennen sie nicht, dass die Pfändungstabelle als Rettungsseil von großer Bedeutung ist. “Logo – kingnetz.de – Internetmarketing” Die Höhe der privaten Verschuldung in Deutschland ist drastisch gestiegen. Ihren Höchststand erreichte die Zahl der Eröffnungen von Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2010 mit 106.000 Haushalten. Die Schuldenproblematik auf privater Ebene ist ein…
Weiter lesen...Keine SCHUFA-Meldung bei Eingang einer Pfändung: Das P-Konto mit Prepaid MasterCard garantiert SCHUFA-Freiheit und Diskretion
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Die schufafreien Prepaid MasterCards Freising, August 2012 Die Prepaid MasterCards der petaFuel sind bereits seit 2010 mit P-Konto erhältlich. Mit wenigen Klicks können Kunden der Kreditkarten auf Guthabenbasis diskret einen Pfändungsschutz für ihr Onlinekonto einrichten. Das Pfändungsschutzkonto punktet aber nicht nur durch die einfache Einrichtung und die vollautomatische Pfändungsverwaltung. Ein erheblicher Vorteil gegenüber P-Konten anderer Banken ist der Verzicht einer Meldung an die SCHUFA bei Eingang einer Pfändung. Prepaid MasterCard…
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Rechtsanwälte Ortenau, Lahr: Pfändungsschutzvorschriften retten Unternehmen und Freiberufler
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Insolvenz eines Unternehmens vermeiden durch richtige Gesetzesanwendung. Forderungspfändung und Kontopfändung von Selbständigen und Freiberuflern können durch Pfändungsschutzanträge beseitigt werden. Geschützt werden alle zur Zahlung von Mieten, Löhnen, Steuern usw. nötigen Einnahmen. Ohne Anwendung der gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften führen diePfändung des Kontos und der Forderungen eines Unternehmers meist zum wirtschaftlichen Kollaps und schließlich zum Insolvenzantrag durch den Selbständigen selbst. Die Bezahlung der laufenden Betriebskosten und des eigenen Lebensunterhalt wird dadurch unmöglich. Was…
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Ab 2012 Pfändungsschutz nur über P-Konto – Jetzt Girokonto umstellen
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Ab dem 1. Januar 2012 können Kontoinhaber den Pfändungsschutz nur noch auf einem P-Konto beanspruchen. kostenloses-Girokonto.net – Kostenlose Girokonten im Vergleich Kostenloses-Girokonto.net informiert: Ab dem 1. Januar 2012 genießen Schuldner Pfändungsschutz nur noch mit dem so genannten “P-Konto”. Während Verbraucher noch bis Ende des Jahres 2011 die Möglichkeit haben, im Rahmen des Vollstreckungsschutzes auch auf dem normalen Girokonto bestimmte Beträge vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen, ist dies ab…
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Pfändungsschutz gibt es ab 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto!
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Neue Informationen zum pfändungssicheren Konto (P-Konto) ohne Schufa ACHTUNG: Pfändungsschutz gibt es ab 1. Januar 2012 nur noch bei einem P-Konto! Informationen zum P-Konto – Das müssen Sie wissen Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) eingeführt. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2011 kann Pfändungsschutz weiterhin auch ohne P-Konto in Anspruch genommen werden. Da diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr besteht, sollte bei…
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