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Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer kennt nicht die Situation: Man sitzt gemütlich zuhause, plötzlich läutet das Telefon. Am anderen Ende meldet sich eine freundliche Stimme und bietet irgendeine Ware zum Verkauf an.Solche unerwünschten Telefonanrufe haben sich in den vergangenen Jahren derart gehäuft, dass sie zu einer richtigen Belästigung geworden sind. So gingen im Herbst/Winter 2009 28.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein. Dabei sind solche Anrufe gar nicht erlaubt. Unternehmen, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen und rechtswidrige Telefonwerbung durchführen oder durch Call-Center durchführen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Verboten ist auch, dass bei solchen Anrufen die Rufnummer unterdrückt wird, um die Identität zu verschleiern. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft.

Wer durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt wird, sollte sich Datum, Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers, dessen Rufnummer und den Namen des auftraggebenden Unternehmens sowie den Grund des Anrufs notieren. Diese Daten können auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) in ein Formular zur Meldung unerlaubter Telefonwerbung eingetragen werden. Dies erleichtert die Ermittlung der Anrufer. Die Bundesnetzagentur schaltet die Telefonnummern ab und verhängt die Bußgelder.

Betroffene Bürger besitzen zusätzlich einen Unterlassungsanspruch gegenüber rechtswidrig handelnden Personen.

Wer den unseriösen Anrufern „auf den Leim geht“ und am Telefon einen Vertrag über die Lieferung von Zeitschriften und Illustrierten oder über Wett- und Lotteriedienstleistungen abschließt, kann diesen widerrufen. Welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, ist äußerst kompliziert, da diese von einer ordnungsgemäßen Belehrung über den Vertragsabschluss abhängen. Ein Anwalt kann hier weiterhelfen. So können von Verbrauchern über das Telefon oder im Internet geschlossene Verträge über Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen werden. Dies ist selbst dann noch möglich, wenn der Verkäufer bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.

Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Unternehmensprofil:
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

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