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Abgeltungsteuer im Fokus - Zwei Niedersachsen umgehen Steuermalus mit Dachfonds

Hannover/Schortens, 26.08.2010. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 werden auch auf Kursgewinne Steuern fällig – so auch auf Gewinne aus Investmentfonds. Ausgenommen sind Fonds, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, denn diese stehen unter Bestandsschutz.Bei Fondszeichnungen nach dem 01.01.2009 zeigen sich jedoch drastische Unterschiede zwischen einfachen Investmentfonds-Depots und Dachfonds-Produkten: So hat eine Umschichtung bei der direkten Investition in einzelne Aktienfonds zur Folge, dass zukünftige Kursgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen. Nimmt jedoch der Manager innerhalb eines Dachfonds Umschichtungen vor, muss der Anleger hierfür keine Abgeltungsteuer entrichten. Stefan Hölscher und Wilfried Stubenrauch erklären diesen und weitere Vorteile des Dachfonds-Mantels.

Mit der Abgeltungsteuer hat sich die einst synthetische Einkommenssteuer in ein duales System verwandelt. „Wie so oft hört sich das viel komplizierter an, als es tatsächlich ist“, eröffnet Stefan Hölscher seine Erläuterungen. „Vor Einführung der Abgeltungsteuer galt der gleiche Steuersatz für alle Einkunftsarten. Nun werden unterschiedliche Steuersätze fällig: zum einen für das Erwerbs- und zum anderen für das Kapitaleinkommen“, führt Hölscher fort. So werden alle Erträge aus Kapitalanlagen seit Januar 2009 einheitlich mit 25% versteuert.

Zwar stehen alle Investmentfonds, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden unter Bestandsschutz, doch meldet der Fiskus sich hier nach jeder einzelnen Umschichtung. Sobald der Anleger weitere Käufe bzw. Verkäufe in seinem Depot tätigt, fallen diese unter die Abgeltungsteuer. „Im Gegensatz zu Umschichtungen in Kundenportfolios sind Käufe und Verkäufe innerhalb eines Dachfonds von dieser Regelung ausgenommen“, erklärt Steuerexperte Wilfried Stubenrauch. Der Clou: Da der Manager die Umschichtungen unter dem Dachfonds-Mantel vornimmt, fallen mögliche Gewinne nicht der Abgeltungsteuer zum Opfer. Eine steuerliche Bewertung findet hier nur am Ende der Laufzeit mit der Veräußerung der Dachfonds-Anteile statt. „Dies gewährleistet ein hohes Maß an Flexibilität. Denn so können wir schnell auf eventuelle Marktänderungen und -schwankungen mit einer veränderten Gewichtung im Fonds reagieren. Will ein Kunde ähnlich flexibel innerhalb seines Investmentfonds-Depots handeln, so kostet ihn das einen erheblichen zeitlichen Aufwand“, beschreibt Hölscher. „Ein weiteres Bonbon bietet natürlich die steuerliche Komponente: Werden Gewinne realisiert, so muss innerhalb des Dachfonds zunächst keine Abgeltungsteuer gezahlt werden. Es kann weiter mit dem Geld gearbeitet werden. Auf diesem Weg erzielen wir unter bestimmten Voraussetzungen nach Steuern eine Zusatzrendite“, verdeutlicht Stubenrauch die Vorteile.

Anleger des S&H Globale Märkte profitieren hier neben der schnellen, professionellen wie flexiblen Handlungsmöglichkeit des Managements gerade auch von diesem Steuerstundungseffekt bei Umschichtungen.*

*Diese Zusammenfassung begründet keine konkrete Steuerberatung, sondern lediglich eine allgemeine Darstellung anlagebezogener Aspekte aus steuerlicher Sicht. Bitte wenden Sie sich bei Detailfragen an Ihren zuständigen Steuerberater.

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