Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Zustimmung zu einheitlichen EU-Bußgeldbeiträgen

Ergebnisse der mingle-Trend-Umfrage zur einheitlichen Bestrafung von Verkehrssündern
Grafik mingle-Trend
Grafik mingle-Trend
Köln. Nach einem neu umgesetzten EU-Rahmenbeschluss können in EU- Ländern erhaltene Strafgelde auch in Deutschland eingetrieben werden. Die Höhe der Bußgelder wird aber künftig weiterhin von jedem Land individuell geregelt, was auf große Verwirrung und Kritik stößt.

Die Mehrheit der Deutschen würde es deshalb begrüßen, wenn Verkehrssünder in der Europäischen Union (EU) gleichermaßen zur Kasse gebeten würden. Eine einheitliche Höhe der Bußgelder könnte dem Autofahrer außerdem mehr Übersicht und Transparenz bieten.

Das ergab eine aktuelle repräsentative mingle-Trend-Umfrage, für die 1.000 Personen online befragt wurden. Nur 15% der Bundesbürger sprechen sich demnach gegen eine gemeinsam geregelte Strafgeldhöhe aus.

Welche Altersgruppe die stärkste Kritik äußert, weiter Ergebnisse und Grafiken sind unter folgendem Link zu finden:

http://mingle-trend.respondi.com/de/28_07_2010/zustimmung-zu-einheitlichen-eu-busgeldbeitragen/

Unternehmensprofil:
Über mingle-Trend
Der mingle-Trend ist ein Projekt der respondi AG.
Die respondi AG befragt die Mitglieder seiner Meinungsplattform mingle regelmäßig zu aktuellen Themen des Tagesgeschehens. Alle Befragungen sind bevölkerungsrepräsentativ und werden nach den strengen Regeln und Standards der Marktforschung durchgeführt.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).