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Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein Muss
Zwar haben Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Daraus lässt sich aber bei extremer Hitze kein Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume ableiten.

Das MittelstandsWiki
München - Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de verweist darauf, dass Arbeitsräume so eingerichtet werden müssen, dass Beschäftigte keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu müssen dem Arbeitsschutzgesetz zufolge technische, dann organisatorische und schließlich personenbezogene Maßnahmen getroffen werden.
Zur Temperatur in Arbeitsräumen kann die Arbeitsstätten-Richtlinie (§ 6 „Raumtemperatur“) als Orientierungshilfe dienen. Danach soll die Temperatur in Arbeitsräumen und bei sitzender Tätigkeit zwischen +21° C und +22° C liegen. An heißen Tagen sollte die Temperatur von +26° C nicht überschritten werden. Jedoch ist diese Temperaturvorgabe eine so genannte Soll-Vorschrift, die keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers begründet, an allen Tagen und stets diese Temperaturnormen einzuhalten.
http://www.mittelstandswiki.de/Arbeitstemperatur
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