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Mietvertragskündigung durch Erbengemeinschaft

BGH-Urteil vom 11.11.2009, AZ XII ZR 210/05.Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 11.11.2009 ein wichtiges Urteil unter dem AZ XII ZR 210/05 zur Frage Stellung genommen, ob eine Erbengemeinschaft einen Mietvertrag kündigen kann, der im Rahmen des Erbfalls als Vertrag auf die Erben übergegangen ist. Es handelt sich dabei um ein erhebliches Problem für die Erbengemeinschaft, da diese grundsätzlich einzelne Nachlassteile nur bei Zustimmung aller Miterben auseinandersetzen kann, sodass einzelne Miterben die Auseinandersetzung blockieren können. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr jedenfalls im Kündigungsbereich die Auseinandersetzung dadurch erleichtert, dass er einen Mehrheitsbeschluss als ausreichend angesehen hat, wenn die Kündigung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Unternehmensprofil:
Das Forschungsinstitut für Internationales Erbrecht ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Unterabteilung der Kester-Haeusler-Stiftung und widmet sich der umfassenden Auseinandersetzung mit erb- und erbschaftssteuerlichen Themen mit Auslandsberührung - im Rahmen von Publikationen, Vortragsveranstaltungen. Natürlich steht das Forschungsinstitut allen in diesem Bereich Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung, also insbesondere Personen, die über Vermögen im Ausland verfügen, Ausländern, die in Deutschland leben und Personen, die von einem Erbfall mit Auslandsberührung betroffen sind. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Forschungsinstituts für Internationales Erbrecht Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Böh. Herr Rechtsanwalt Dr. Böh gewährleistet nicht nur durch seine deutschlandweite Praxistätigkeit, sondern auch durch seine Tätigkeit als Hochschullehrbeauftragter eine intensive Auseinandersetzung mit allen Bereichen des Erb- und Erbschaftssteuerrechts.

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