Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Immobilieneigentumserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Hamm-Beschluss vom 20.10.2009, AZ 15 Wx 81/09.Im Rahmen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es regelmäßig umstritten, ob der WEG selbst Rechte und Pflichten zustehen. Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 20.10.2009, AZ 15 Wx 81/09 die eigene Rechtszuständigkeit der WEG im Bereich des Erwerbs von Immobilieneigentum gestärkt und zwar im formellen Bereich. Das Gericht hat festgestellt, dass die WEG selbst als Grundstückseigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann, sodass nunmehr der Rechtserwerb leichter durchgeführt werden kann. Allerdings muss ein tätiger Verwalter besonders bevollmächtigter sein, sodass sich eine WEG in diesem Rechtsbereich vor Durchführung etwaiger Maßnahmen rechtsanwaltlich beraten lassen sollte.

Unternehmensprofil:
Das Forschungsinstitut für Internationales Miet- und Immobilienrecht ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Unterabteilung der Kester-Haeusler-Stiftung und widmet sich der umfassenden Auseinandersetzung mit miet- und immobilienrechtlichen Themen mit Auslandsberührung - im Rahmen von Publikationen, Vortragsveranstaltungen. Natürlich steht das Forschungsinstitut allen in diesem Bereich Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung, also insbesondere Vermietern, Mietern, Verkäufern, Käufern und Maklern. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Forschungsinstituts für Internationales Miet- und Immobilienrecht Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Böh. Herr Rechtsanwalt Dr. Böh gewährleistet nicht nur durch seine deutschlandweite Praxistätigkeit, sondern auch durch seine Tätigkeit als Hochschullehrbeauftragter eine intensive Auseinandersetzung mit allen Bereichen des Miet- und Immobilienrechts.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).