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Was ins Impressum einer Firmenwebsite gehört

München/Berlin - Zu den genauen Inhalten eines Impressums auf der Firmenwebsite gibt es häufig widersprüchliche Angaben.
Das MittelstandsWiki
Das MittelstandsWiki
"Es müssen die Firmendaten angegeben werden: Wie firmieren Sie, wer sind die Geschäftsführer, die ladungsfähige Anschrift, die Handelsregistereintragung, wenn dies relevant ist und das zuständige Registergericht", sagte Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff im Video des Unternehmensportals MittelstandsWiki. Anwälte, Ärzte oder Architekten müssten darüber hinaus noch angeben, in welcher Kammer sie registriert seien. "Dann brauchen Sie Ihre Steuernummer, wenn Sie eine Steuer-ID haben", betonte die auf IT-Recht spezialisierte Anwältin weiter. Dies gelte aber nur, wenn eine Umsatzsteuer-ID für den europäischen Handelsverkehr beantragt sei: "Eine normale Umsatzsteuernummer müssen Sie nie auf der Website angeben". Hier würden häufig Fehler gemacht. Es sei sicher "nicht so gut", diese Nummer anzugeben, da so jeder beim Finanzamt unter Angabe dieser Nummer anrufen könne.

Bei Telefon- und Faxnummern stehe die Erreichbarkeit im Vordergrund, unter Umständen müssten diese nicht angeben werden, wenn auch per E-Mail auf einem Kontaktformular eine schnelle Erreichbarkeit möglich sei. Auer-Reinsdorff: "Da müssen Sie genau abwägen".

http://www.mittelstandsblog.de/2010/02/videopodcast-damit-verlorene-daten-nicht-zum-drama-werden/

http://www.youtube.com/watch?v=SRdowWKKusw&feature=player_embedded

Unternehmensprofil:
Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH. Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.

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