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Weiterer Erfolg für CLLB Rechtsanwälte

Delta Korona - Anlageberaterin zu Schadensersatz verurteilt!Das Amtsgericht Nettetal hat in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren mit Urteil vom 28.01.2010 erneut eine Anlageberaterin zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die im Jahr 2006 Geschäftsbeteiligungen an der Delta Korona S.L., der Jacob Adelmann AG und der IFO Ltd. gezeichnet hatte. Die Anlageberaterin hatte hierzu mit der Sicherheit der Kapitalanlagen bei gleichzeitig hoher Rendite geworben.

Wie der Klägerin aber nicht mitgeteilt worden war, handelt es sich bei den Beteiligungen um hochriskante Anlageformen, die das Risiko des Totalverlustes beinhalten. Hierüber hätte die Beraterin aufklären müssen. Stattdessen bezeichnete sie die Anlagen als eine super Sache. Eine solche Behauptung ins Blaue hinein stellt aber, wie das Amtsgericht Nettetal feststellte, keine ordnungsgemäße Beratung dar. Da somit die Beratung weder anleger- noch anlagegerecht war, haftet die Anlageberaterin nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Nettetal auf Schadensersatz. Neben der Anlagesumme muss die Beraterin auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. an die Klägerin bezahlen.

"Das Urteil bestätigt erneut die Rechtsansicht, dass Anleger ordnungsgemäß über sämtliche Risiken aufgeklärt werden müssen", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat.

Anleger der Delta Korona sollten daher ebenfalls etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und gegen die Verantwortlichen des Unternehmens anwaltlich prüfen lassen.

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