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Erstes Betonbohr- und -sägeunternehmen erhält RAL-Gütezeichen für Abbrucharbeiten

Mit der Hermann Schützeichel GmbH aus Straßenhaus in Rheinland-Pfalz hat heute das erste Betonbohr- und -sägeunternehmen Deutschlands das RAL-Gütezeichen für Abbrucharbeiten in der Güteklasse AB (Betonbohren und –sägen) erhalten.Der Zertifizierung ging Anfang dieses Jahres eine Erweiterung des Prüfungskatalogs durch den Güteausschuss voraus. Seitdem können sich auch Betonbohr- und -sägeunternehmen sowie Sprengbetriebe mit dem neutralen Qualitätskriterium der Abbruchbranche zertifizieren lassen. Zwei Sprengunternehmen nahmen diese Chance bereits im Frühjahr 2009 wahr: die Liesegang GmbH & Co. KG aus Hürth und die Thüringer Sprenggesellschaft mbH mit Sitz in Kaulsdorf.

„Allen Firmen, die in der Abbruchbranche tätig sind, steht nun die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen offen“ erklärt Frank Sauermilch, Vorsitzender der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. „Das ist ein wichtiger Schritt, um das Gütezeichen als entscheidendes Ausschlusskriterium bei der Vertragsvergabe weiter zu etablieren.“ Bei vielen privaten Auftraggebern ist es bereits ausschlaggebend, denn es hilft professionelle und qualifizierte Unternehmen leicht von anderen Anbietern zu unterscheiden. „Nun sollte das Gütezeichen auch in öffentlichen Ausschreibungen Bedingung werden. Die Voraussetzung dafür ist gegeben. Die mittlerweile 48 zertifizierten Unternehmen sind flächendeckend in Deutschland ansässig. So haben öffentliche Auftraggeber immer mehrere in ihrer Nähe“, so Sauermilch.

„Das Gütezeichen zeigt Auftraggebern eindeutig, dass unsere Leistungen hohen festgelegten Qualitätskriterien entsprechen“, sagt Klaus Schützeichel, Inhaber der Firma Hermann Schützeichel GmbH. „Für uns ist das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Ein weiter Pluspunkt ist die jährliche Prüfung durch die Gütegemeinschaft. Damit sind wir aufgefordert, Technik auf den neuesten Stand zu bringen oder Arbeiten nach bestimmten Maßgaben durchzuführen. Das schützt zum Beispiel unsere Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und es entstehen keine hohen Ausfallkosten.“

Unter www.ral-abbruch.de finden Interessenten den aktuellen Prüfungskatalog, auf dessen Basis unabhängige Sachverständige die Unternehmen begutachten. Kriterien sind unter anderem ein ausreichender Versicherungsschutz, besondere Qualifikationen des Personals, die Verwendung bestimmter Technik und die Planung und Durchführung von Arbeiten nach bestimmten Maßgaben. Haben die Unternehmen das Gütezeichen erhalten, müssen sie sich einmal jährlich den Prüfungen der Gütegemeinschaft unterziehen.

Unternehmensprofil:
Die Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. ist auf Initiative des Deutschen Abbruchverbandes 2004 entstanden. Der Verein mit Sitz in Düsseldorf hat 2005 das RAL-Gütezeichen eingeführt. Es ist vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannt und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt. Unternehmen können das Gütezeichen in fünf verschiedenen Güteklassen beantragen. Für die Abbruchsprengung wurde die Güteklasse Hochbau-Abbruch (HA3), für das Betonbohren und -sägen die Güteklasse Abbruch (AB) modifiziert.

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