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Kontrollsysteme müssen Ausnahmen beherrschen

Eine effiziente Zugangskontrolle zu den Firmenräumen darf nichts dem Zufall überlassen. Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de empfiehlt einen protokollierten Zutritt mit Chipkarten.
MittelstandsWiki
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Für den Fall des Verlustes einer solchen Karte kann es ratsam sein, den Zugang generell an Wochenenden und nachts einzuschränken oder ganz zu verbieten. „Dann ist auf dem Ausweis bzw. in dem System, das die Chipkarte kontrolliert, vermerkt, wer wann zu welcher Zeit nicht hinein darf. Das wird schon im Komplettdesign von einem System hinterlegt“, sagte Carsten Sommer von der Sicherheitsfirma Reiner SCT dem Portal.
Für Geschäftsführer, die gelegentlich auch am Wochenende oder spät nachts im Büro arbeiten müssen, sei eine solche Reglementierung aber nicht sinnvoll. Für solche Fälle lasse sich das System mit einem Wachdienst koppeln, der aufmerksam gemacht wird, wenn z.B. jemand um 4 Uhr morgens die Räume betritt. „Wir bieten in unserem System eine elektronische Anwesenheitsliste an“, sagte der Chipkarten-Spezialist. „Sobald sich ein Mitarbeiter einbucht, geht die Ampel auf Grün. Falls ein Wachdienst involviert ist, kann der nach dem Rechten sehen. Oder einfach die Durchwahl der entsprechenden Person wählen, um herauszufinden, ob es derjenige ist, als der er sich ausgibt. Vielleicht kann der Wachmann auch ein bestimmtes Passwort abfragen, das sich einmal pro Monat ändert“, schlug Sommer vor. (Quelle: MittelstandsWiki)

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