Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

manager magazin: Ermittlungen gegen Schweizer Post wegen Geldwäsche

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (Schweiz) ermittelt gegen die Schweizer Post wegen des Verdachts der Geldwäsche (Geschäftsnummer: STA.2007.2268). Das berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstag: 25. April 2008). Ausgelöst hat die Untersuchung ein deutscher Anleger, der Strafanzeige gegen die Post erstattet hat.

Etwa 170 Anleger, darunter viele Deutsche, hatten mehr als 15 Millionen Euro auf Konten der mittlerweile insolventen Investmentfirma B.E. Creativ-Service eingezahlt. Das Kapital ist größtenteils unauffindbar. Postfinance, bei der die Einlagen teils deponiert waren, soll, so schreibt das manager magazin, viel zu spät auf Hinweise reagiert haben, dass die Anlegergelder womöglich von Betrügern vereinnahmt wurden. So kam es im Februar 2005 zu einer Barabhebung von 4,6 Millionen Schweizer Franken, angeblich zum Kauf eines Diamanten. Trotz fehlender Belege über das Edelsteingeschäft machte die Postfinance erst im Januar 2006 eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die zuständigen Behörden. So war es der B.E. Creativ-Service noch bis in den Sommer 2006 möglich, Geld bei Anlegern einzusammeln.

Der deutsche Anleger, der die Anzeige erstattet hat, fordert von Postfinance Schadensersatz für seine nahezu komplett verschwundene Einlage über 500 000 Euro. Postfinance erklärte manager magazin, das Institut habe „alle reglementarischen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten". Die Verantwortlichen der Pleitefirma B.E. Creativ-Service, gegen die wegen Betrugs ermittelt wird, waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).